Deutsche Arbeitsgenehmigungen und US Visa
Wenn Sie in die USA, nach Deutschland oder in andere europäische Länder einreisen bzw. einwandern möchten, hilft Ihnen Urban Thier & Federer in jeder Hinsicht bei Visumsanträgen, Einwanderungs– und Einbürgerungsfragen, Wir arbeiten dabei grenzübergreifend mit der US-Kanzlei Urban Thier & Federer, P.A. zusammen.
Deutsche Arbeitsgenehmigung:
UTF bietet seinen Mandanten aus dem Ausland neben der Beratung und Unterstützung beid der Gründung und dem Aufbau einer deutschen Niederlassung auch Hilfe in Bezug auf das Erlangen der deutschen Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung an.
USA Visa, Green Card:
Weiterhin bietet UTF sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen mit Sitz in den USA oder in der Europäischen Union umfassende Dienstleistungen im Bereich der Einwanderung und Einbürgerung in die Vereinigten Staaten an. Durch die Kombination mit anderen Praxisbereichen wie Trustgestaltung, Nachlassplanung, Immobilien- und Geschäftstransaktionen, Steuerrechtsberatung sowie Unternehmensgründungen in allen Rechtsformen helfen wir Ihnen dabei, effektiv und effizient über Ländergrenzen hinweg zu arbeiten.
Durch die zunehmende Bedeutung volkswirtschaftlicher und sicherheitspolitischer Fragen hat sich die Einwanderungsgesetzgebung zu einem immer dynamischeren Rechtsgebiet entwickelt. Mandanten, die zum Beispiel in die USA einwandern möchten, haben das Ziel, zunächst eine US-Aufenthaltsgenehmigung zu erlangen. UTF Urban Thier & Federer hilft qualifizierten Mandanten, eine solche Genehmigung(Green Card) aufgrund eines Beschäftigungsverhältnissesoder wegen Verwandtschaftsbeziehungenzu beantragen. Mit einer Green Card kann man in die USA einreisen und sich dort auf unbegrenzte Zeit aufhalten. Sie unterscheidet sich von einem Visum, das wesentlich restriktiver ist.
US Visa, E-2 und andere US-Visen:
Soweit eine Green Card nicht gewünscht oder nicht möglich ist, stehen unseren Mandanten natürlich auch andere US Visaklassen offen. Eine besondere Rolle spielt hier das sogenannte E-2 Visum, auch Treaty Investor Visum genannt. Dieses E-2 Visum ermöglicht die Einreise in die USA zum Zwecke des Aufbaus und Ausbaus eines eigenen Geschäfts in den USA. Dies muss nicht unbedingt ein Geschäft sein, das zuvor bereits in Deutschland betrieben worden ist. Es ist hier aber eine gewisse Mindestinvestition erforderlich. Der Betrag ist nicht explizit festgelegt, nach unserer Erfahrung liegt er in der Größenordnung von $100,000. Darüberhinaus sollen US-Arbeitsplätze geschaffen werden. Wir unterstützen unsere deutschen Mandanten bei der Erstellung eines Businessplans, der den Anforderungen der US-Visabehörde entspricht. Wir bereiten den Antrag auf das E-2 Visum in enger Kooperation mit dem Mandanten vor. Zusätzlich bieten wir auch Hilfe bei der Vorbereitung auf das abschließende Interview bei dem US-Konsulat an. Natürlich unterstützen wir Sie auch in Bezug auf die Beantragung anderer US Visa, wie des E-1 Visums, des L-1 Visums, des 1B Visums sowie aller anderer verfügbarer Visaklassen.
- Allgemeine Einwanderungsdienste
- Visas
- E-1 „TREATY TRADER“ VISAS
- E-2 „TREATY INVESTOR“ VISAS
- Einwanderungsrecht USA – E2 Visum
- EB-5 IMMIGRANT INVESTOR
- US-Aufenthaltsgenehmigungen (Green Card) aufgrund eines Beschäftigungsverhältnisses
- US-Aufenthaltsgenehmigungen (Green Card) aufgrund von Verwandtschaftsbeziehungen
- Einbürgerung und Staatsbürgerschaft
* Dieser Artikel und diese Website dienen nur zu Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Diese Informationen sollten nicht als Ersatz für die Einholung von Rechtsberatung durch einen Anwalt verwendet werden, der in Ihrer Gerichtsbarkeit zugelassen oder autorisiert ist. Sie sollten immer einen entsprechend qualifizierten Anwalt zu einem bestimmten rechtlichen Problem oder einer bestimmten Angelegenheit konsultieren und sich nicht auf den Inhalt dieses Artikels verlassen. Nichts auf dieser Website ist dazu bestimmt, ein Anwalt-Kunden-Verhältnis zu schaffen, und nichts, was veröffentlicht wird, stellt eine Rechtsberatung dar. Wir können nicht garantieren, dass die Informationen korrekt, vollständig oder aktuell sind.
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Durch die zunehmende Bedeutung volkswirtschaftlicher und sicherheitspolitischer Fragen hat sich die Einwanderungsgesetzgebung zu einem immer dynamischeren Rechtsgebiet entwickelt. Mandanten, die zum Beispiel in die USA einwandern möchten, haben das Ziel, zunächst eine US-Aufenthaltsgenehmigung zu erlangen. UTF Urban Thier & Federer hilft qualifizierten Mandanten, eine solche Genehmigung(Green Card) aufgrund eines Beschäftigungsverhältnissesoder wegen Verwandtschaftsbeziehungenzu beantragen. Mit einer Green Card kann man in die USA einreisen und sich dort auf unbegrenzte Zeit aufhalten. Sie unterscheidet sich von einem Visum, das wesentlich restriktiver ist.
US Visa, E-2 und andere US-Visen:
Soweit eine Green Card nicht gewünscht oder nicht möglich ist, stehen unseren Mandanten natürlich auch andere US Visaklassen offen. Eine besondere Rolle spielt hier das sogenannte E-2 Visum, auch Treaty Investor Visum genannt. Dieses E-2 Visum ermöglicht die Einreise in die USA zum Zwecke des Aufbaus und Ausbaus eines eigenen Geschäfts in den USA. Dies muss nicht unbedingt ein Geschäft sein, das zuvor bereits in Deutschland betrieben worden ist. Es ist hier aber eine gewisse Mindestinvestition erforderlich. Der Betrag ist nicht explizit festgelegt, nach unserer Erfahrung liegt er in der Größenordnung von $100,000. Darüberhinaus sollen US-Arbeitsplätze geschaffen werden. Wir unterstützen unsere deutschen Mandanten bei der Erstellung eines Businessplans, der den Anforderungen der US-Visabehörde entspricht. Wir bereiten den Antrag auf das E-2 Visum in enger Kooperation mit dem Mandanten vor. Zusätzlich bieten wir auch Hilfe bei der Vorbereitung auf das abschließende Interview bei dem US-Konsulat an. Natürlich unterstützen wir Sie auch in Bezug auf die Beantragung anderer US Visa, wie des E-1 Visums, des L-1 Visums, des 1B Visums sowie aller anderer verfügbarer Visaklassen.
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