ESTA









Als deutscher Staatsbürger sind Sie grundsätzlich bei der Einreise in die USA von der VISA Pflicht entbunden. Es gibt allerdings Fallkonstellationen, wo eine Einreise per ESTA riskant ist, bzw. trotz deutscher Staatsbürgerschaft nicht in Frage kommt. Dan empfehlen wir, vorsichtshalber gleich den Weg über ein Visum zu gehen. Nicht nur erhöht dies die Chancen einer erfolgreichen Einreise, es erlaubt auch eine längere Anwesenheit oder andere Tätigkeiten.

Grundsätzlich gilt, dass eine Einreise per ESTA einen Aufenthalt bis zu drei Monaten erlaubt, und hierbei Urlaub gemacht werden kann, sowie gewisse Tätigkeiten ausgeübt werden dürfen. Welche Tätigkeiten dies sind, ist etwas unklar definiert. Aber es ist klar, dass ESTA nicht erlaubt, in den USA zu arbeiten. Was jedoch unter Arbeiten verstanden wird, ist vielen nicht klar. Während eine beruflich bedingte Teilnahme an einer Konferenz genauso statthaft ist unter ESTA wie eine Teilnahme an einer Besprechung mit einem Geschäftspartner, ist die Grenze bei einer Tätigkeit in einer US-Filiale des deutschen Arbeitgebers sicher überschritten. Wo hier genau die Grenze verläuft, ist genau abzuwägen und bedarf wohl, um sicher zu gehen, rechtlicher Hilfe. Da wo der Anwalt zu einem Visum rät, kommen dann verscheiden Visen in Betracht. Dies kann ein B1/B2 Visum sein, ein H-1B Visum für Angestellte, oder ein E Visum für Investoren. Daneben gibt es Spezialvisen für bestimmte Berufsgruppen. Wir raten aus Erfahrung immer dazu, diese nur mit Hilfe eines Experten zu beantragen. Wird ein Antrag einmal abgewiesen, ist der Weg zu einem Visum dann oft steinig und mühsam.

Es gibt allerdings auch bestimmte Personengruppen, für die ESTA gar nicht in Frage kommt: So sind Personen, die in USA oder im Ausland strafrechtlich verurteilt wurden von ESTA ausgeschlossen. Für diese Personen müssen wir eine Sondererlaubnis erlangen, bevor wir einen Visumsantrag einreichen können. Auch Personen, die in der Vergangenheit die US Visabestimmungen verletzt haben, also zum Beispiel zu lange im Land geblieben sind, können ESTA nicht nutzen. Das Gleiche gilt für Personen, deren Visumsantrag zuvor einmal abgelehnt wurde.  

Oft kommen Mandaten auf uns zu, die Hilfe bei der richtigen Beantwortung der ESTA Fragen benötigen. Wichtig ist hierbei, stets die Wahrheit zu sagen. Oft ist nicht die Antwort das Problem, sondern die Tatsache, dass ein Antragsteller eine Falschaussage gemacht hat. Dies gilt auch für die Zukunft. Wenn bei einem späteren Visaantrag sich ehrausstellt, dass bei einem früheren ESTA Antrag gelogen wurde, so kann alleine dies zur Versagung des Visums führen. Wir unterstützen Personen aus dem deutschsprachigen Raum seit 15 Jahren bei Visumsanträgen. Unsere deutsch-amerikanischen Anwälte sind mit den Gegebenheiten in Deutschland vertraut und können Sie bei der Beantragung von ESTA oder Visum unterstützen.