John L. Urban ist Gründungsgesellschafter von UTF Urban Thier & Federer sowie geschäftsführender Gesellschafter der Orlando Niederlassung der Kanzlei, wo er auch seinen Sitz hat. Weiterhin arbeitet er in den Büros in Atlanta, New York und London. Herrn Urban’s Praxisgebiete umfassen Zivilrechtsprozesse in Wirtschafts- und Vertragsstreitigkeiten, Handelsrecht, Inkassoangelegenheiten, Anerkennung und Durchsetzung ausländischer Gerichtsurteile, internationales Recht, Immobilienrecht, Testamente/Erbrecht, bedeutende Fälle von Körperverletzung und widerrechtlicher Tötung. Er verfügt über weitreichende Erfahrungen in allen Arten von Rechtsstreitigkeiten einschließlich Gerichtsprozessen, Berufungsfällen und Schlichtungsverfahren. In mehr als 500 Prozessen am Bundesgerichtshof und in über 100
Staatsgerichtsprozessen fungierte er als Hauptanwalt, darüber hinaus in zahlreichen Berufungsverfahren an Bundes- und Staatsberufungsgerichten in den ganzen Vereinigten Staaten. Dabei trat er sowohl als Hauptanwalt am Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten auf wie auch an zahlreichen Bundes- und Staatsberufungsgerichten, bei Prozessgerichten und bei Schiedsgerichtsverfahren vor der Internationalen Handelskammer (International Chamber of Commerce, ICC), der American Arbitration Association (Amerikanische Schlichtungsvereinigung, AAA) und anderen Schlichtungorganisationen.
Herr Urban ist Mitglied der Anwaltskammern von Florida, New York und Georgia, des Obersten Gerichtshofs der Vereinigten Staaten, des US Berufungsgerichts des Elften Gerichtsbezirks, der US Bezirksgerichte der Südlichen, Mittleren und Nördlichen Bezirke von Florida sowie der US Insolvenzgerichte der Südlichen, Mittleren und Nördlichen Bezirke von Florida. Weiterhin ist er zugelassener Anwalt bei der United Kingdom’s Solicitors Regulation Authority (SRA) in Großbritannien. Er agierte außerdem unter einmaliger Zulassung als Hauptanwalt in zahlreichen anderen Gerichtsbarkeiten, unter anderem in Texas, Kalifornien und Washington.
AUSBILDUNG
BERUFLICHER WERDEGANG
REPRÄSENTATIVE PROZESSE
Estate of Policastro, Dreizehnter Gerichtsbezirk, Hillsborough County, Florida, Aktenzeichen 13-CP-2788 (2013). Repräsentierte die in Österreich ansässige persönliche Vertreterin und Ehefrau sowie alle überlebenden Kinder des Ehemannes/Vaters, der in Tampa, Florida, bei einem LKW- versus Fahrradunfall getötet wurde. Einziger Zeuge des Unfalls war der LKW-Fahrer, der jede Haftung ablehnte und behauptete, dass der Verstorbene in seine Spur gekommen sei und der Unfall unvermeidlich gewesen sei. Ausführliche Untersuchungen und Vorverfahren ergaben, dass der Lkw-Fahrer uneinbringlich war und die Eigentümergesellschaft des Lkw nur minimale Vermögenswerte hatte. Es konnten detaillierte Vorabklagen zusammengestellt und das Florida Gesetz über Arglist/widerrechtliche Tötung (Florida Statutes § 768.16 ff.) zur Anwendung gebracht werden. Dies zwang den Haftpflichtversicherer der Eigentümergesellschaft des Lkw dazu, die vollen Haftpflichtversicherungsgrenzen von $1.000.000.000,00 zu zahlen. Die Erlöse aus den Fällen waren entscheidend für die finanzielle Absicherung der überlebenden Ehefrau und der Kinder.
Scooter Attack, GmbH, Kläger, v. Martin Racing Performance, Inc. und Joel Martin, US Bezirksgericht für den Südlichen Bezirk von Florida, Miami Division, Fallnummer 1:13-cv-22015-CMA (2013). Repräsentierte den Kunden des deutschen Hochleistungs-Motorradteileherstellers gegen den Kunden Miami, Florida, mit Sitz in Miami, Florida, exklusiv für den US-Teilehändler und -Vertriebshändler. Nach der Einreichung einer Klage vor dem Bundesgericht und der Verfolgung einer aggressiven Prozessstrategie, einschließlich der Klage gegen die Widerklage/Klage des Vertriebspartners, wurde die Bundesklage automatisch ausgesetzt, als der Vertriebspartner (Martin Racing Performance, Inc., f/k/a Malaguti USA Inc.), US Insolvenzgericht für den Südlichen Bezirk von Florida, Miami Division, Fallnummer 14-23733-LMI) und der Eigentümer des Vertriebspartners (Joel Manuel Martin, US Insolvenzgericht für den Südlichen Bezirk von Florida, Miami Division, Fallnummer 14-27422-PGH) Konkurs anmeldeten und das Vermögen des Distributors liquidiert wurde. Nach Interessensvertretung des Mandanten im Insolvenzverfahren konnte die Durchsetzung der Mandantenforderungen und die Einziehung von Geldern für den Kläger sichergestellt werden.