Einwanderung in die USA









E-1 Handelsvisum  „Treaty Trader“



Das E-1 Handelsvisum “Treaty Trader” steht Staatsangehörigen bestimmter Länder zur Verfügung, die mit den Vereinigten Staaten ein entsprechendes Abkommen haben, darunter auch Deutschland.  Diese Personen müssen mit der Absicht in die Vereinigten Staaten einreisen, vornehmlich zwischen den Vereinigten Staaten und ihrem Heimatland Handel zu betreiben.  “Handel” im Sinne des E-1 Visums muss die folgenden drei Anforderungen erfüllen: 

  • Der Handel Muss Einen Austausch Darstellen
  • Der Handel Muss Internationalen Charakter Haben
  • Der Handel Muss Zugelassene Aktivitäten Umfassen

Es muss ein tatsächlicher Austausch zugelassener Güter stattfinden, wie z.B. Waren, Geld oder Dienstleistungen, die als Handel anerkannt werden. Waren oder Dienstleistungen müssen nachverfolgbar und identifizierbar zwischen den Vertragsländern fließen. In der Definition des E-1 Visums muss sich internationaler wirtschaftlicher Handel zwischen beiden Ländern entwickeln. Die Entwicklung des Binnenmarktes ohne internationalen Austausch von Gütern stellt keinen Handel im Sinne des E-1 Visums dar. Allein die Suche nach einer Handelsbeziehung ist keine  ausreichende Qualifikation für den E-1 Status. Voraussetzung zur Erlangung der Klassifikation für das Handelsvisum „Treaty Trader“ ist, dass bereits Handel in Namen einer Person oder eines Unternehmens zwischen dem Vertragsland und den Vereinigten Staaten stattfindet. Bestehende Handelsbeziehungen sind beispielsweise erfolgreich umgesetzte Verträge, die beide Parteien zum sofortigen Austausch zugelassener Handelsartikel verpflichtet. Zusätzlich zum internationalen Austausch von Gütern umfasst die Bezeichnung „Handel“ auch zahlreiche Dienstleistungen, einschließlich internationales Banken- und Versicherungswesen, Transportwirtschaft, Tourismus, Kommunikation und Nachrichtendienste. 

Grundsätzlich wird jede üblicherweise in der internationalen Wirtschaft gehandelte Dienstleistung anerkannt. Mit dem Wort “substantiell” soll der Austausch von Gütern und Dienstleistungen zwischen den Vertragsländern beschrieben werden. Es muss ein kontinuierlicher Fluss von Waren und Dienstleistungen mit zahlreichen Transaktionen über einen längeren Zeitraum hinweg stattfinden. Einer großen Anzahl von Handelstransaktionen von hohem Wert wird eine größere Bedeutung beigemessen. Als allgemeine Regel gilt, dass standortunabhängig über 50 Prozent des Gesamtvolumens des internationalen Handels zwischen den Vereinigten Staaten und dem Vertragsland des betreffenden Ausländers oder der ausländischen Firma über das Vertragsvisum abgewickelt werden müssen. 

Die verbleibenden Handelsaktivitäten des ausländischen Vertragspartners können sowohl aus  internationalem Handel mit anderen Ländern als auch aus dem Binnenhandel stammen. E-1Visen können an den Haupthändler und auch an bestimmte Angestellte des Händlers erteilt werden. Mitarbeiter im Sinne des E-1müssen normalerweise entweder in einer Führungsposition oder einer Geschäftsführerrolle angestellt sein. Außerdem kann ein Mitarbeiter mit besonderen Fachkenntnissen den E-1 Status erhalten (also Kenntnisse, die für das US Geschäft des Unternehmens unerlässlich sind). E-1 Visen für Händler und Angestellte werden im allgemeinen für einen Zeitraum von bis zu 5 Jahren ausgestellt und sind unbegrenzt erneuerbar, solange das Handelsunternehmen einen fortbestehenden Bedarf an den Diensten des Händlers/Angestellten nachweisen kann. E-1 Ehegatten können eine Arbeitserlaubnis erhalten. E-1 Kinder (unverheiratet und unter 21 Jahren) können ohne ein Studentenvisum die Schule besuchen. 

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