Vertragsrecht und Kaufrecht











Unsere Tätigkeit bei geschäftlichen Rechtsstreitigkeiten umfasst alle Bereiche des Vertragsrechts, der unerlaubten Handlungen, des Schadensersatzrechts sowie der Vollstreckung ausländischer Urteile.

Unsere Kanzlei berät Mandanten im Bereich des Vertragsrechts. Unser Schwerpunkt liegt hier auf dem Gebiet des Kaufrechts, insbesondere des internationalen Kaufrechts. Wir entwerfen in enger Kooperation mit unseren Mandanten Verträge wie Kaufverträge, Distributionsverträge, Lieferverträge und Lizenzverträge, unter besonderer Beachtung der jeweils steuerlichen und haftungsrechtlichen Konsequenzen.

Wir sind auf Verträge zwischen Parteien aus dem deutschen und dem amerikanischen Rechtsraum spezialisiert. Unser besonderes Augenmerk in der Betreuung liegt hier auf Immobilienkäufen und Immobilenverkäufen in den USA, UK  und Deutschland sowie der Vertretung vor deutschen, amerikanischen und britischen Gerichten. * Dieser Artikel und diese Website dienen nur zu Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Diese Informationen sollten nicht als Ersatz für die Einholung von Rechtsberatung durch einen Anwalt verwendet werden, der in Ihrer Gerichtsbarkeit zugelassen oder autorisiert ist. Sie sollten immer einen entsprechend qualifizierten Anwalt zu einem bestimmten rechtlichen Problem oder einer bestimmten Angelegenheit konsultieren und sich nicht auf den Inhalt dieses Artikels verlassen. Nichts auf dieser Website ist dazu bestimmt, ein Anwalt-Kunden-Verhältnis zu schaffen, und nichts, was veröffentlicht wird, stellt eine Rechtsberatung dar. Wir können nicht garantieren, dass die Informationen korrekt, vollständig oder aktuell sind.