Dr. Georg Federer war Gründungsmitglied von UTF Urban Thier & Federer und verließ die Firma im Juni 2016. Seine Praxisgebiete konzentrierten sich vorrangig auf Zivilgerichtsprozesse im Wettbewerbsrecht, Warenzeichenrecht, Testaments- und Nachlassangelegenheiten, Handelsprozesse sowie Transaktionsangelegenheiten.