Carl-Christian Thier









Carl Christian Thier ist Gründungsgesellschafter von UTF Urban Thier & Federer. Er ist Honorarvizekonsul der Republick Österreich (CFL). Die Tätigkeit von Herrn Thier konzentriert sich vor allem auf das deutsche und US-amerikanische Recht in den Bereichen internationales Vertragsrecht, internationale Steuerplanung im Zusammenhang mit Einkommens- und Nachlassfragen (Deutsch-Amerikanisches Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung, „Doppelbesteuerungsabkommen“), Unternehmensgründungen und Geschäftsverhandlungen. Er betreibt die Anerkennung ausländischer Urteile, insbesondere von deutschen und österreichischen Urteilen in den USA. Weiler berät Herr Thier in Bezug auf grenzüberschreitende Investitionen zwischen Deutschland und den Vereinigten Staaten. Herr Thier ist als Rechtsanwalt in den Vereinigten Staaten tätig.

Herr Thier ist Mitglied der deutschen, der New Yorker und der britischen Anwaltskammer. Er ist außerdem Mitglied des Amerikanischen Komitees für Ausländische Angelegenheiten und Präsident und Vorsitzender des Central Florida Chapter der German American Business Chamber (GABC). Christian Thier lehrt als Dozent für Internationales Recht bei Lawline, dem führenden US-Anbieter von Weiterbildungskursen für Juristen. Lesen Sie eine unabhängige Rezension über Carl-Christian Thier auf Anwalt.de. 

AUSBILDUNG


University of Miami

  • Juristische Fakultät; Coral Gables, Florida
  • Master of Comparative Laws (LL.M.)
  • verliehen im Mai 1997

Landgericht Köln, Deutschland

  • Zweites Deutsches Staatsexamen
  • verliehen im August 1995

Universität Trier, Deutschland

  • Fakultät für Rechtswissenschaften,
  • Erstes Deutsches Staatsexamen
  • Abschluss im Mai 1993

Universität Maastricht

  • Fakultät für Rechtswissenschaften,
  • Studium des Völkerrechts
  • Oktober 1991 bis April 1992

NEUIGKEITEN / ÖFFENTLICHKEITSARBEIT 2016


  • 12.08.2016 | Arbeiten In Den USA: Doppelbesteuerung Vermeiden (FOCUS Online)
  • • 11.08.2016 | Österreich Ernennt Carl Christian Thier Zum Honorarvizekonsul. Die Republik Österreich Ernannte Kürzlich Den Deutsch-Amerikanischen Rechtsanwalt Carl Christian Thier Zum Honorar-Vizekonsul Für Ihr In Orlando Ansässiges Konsulat. Herr Thier Ist Mitglied Der Deutschen Anwaltskammer, Der Anwaltskammer Von New York Sowie Der Anwaltskammer Von Großbritannien Und Spricht Fließend Deutsch Und Englisch. “Herr Thier Ist Aufgrund Seiner Fachkenntnisse Als Internationaler Wirtschaftsanwalt Und Seiner Deutschen Muttersprache Ein Idealer Kandidat Für Diese Position”, Erklärte Das Österreichische Konsulat. Herr Thier Ist Geschäftsführer Der Internationalen Anwaltskanzlei Urban Thier & Federer P.A. Mit Büros In Den USA Und Europa. Sie Verfügt Über 10 Niederlassungen In 3 Ländern. “Es Ist Eine Große Ehre, Dass Man Uns Gebeten Hat, Österreich In Dieser Rolle Zu Vertreten. Unsere Deutschsprachigen Mitarbeiter Ermöglichen Es Uns, Der Österreichischen Gemeinde Besser Zu Diensten Zu Sein”, Sagte Herr Thier.
  • VW Luftreinhaltegesetz
  • Carl-Christian Thier, Experte Für US-Recht (FOCUS Online)
  • Green Card: So Beantragen Sie Das Einwanderungsvisum (FOCUS Online)

ORGANISATIONEN und MITGLIEDSCHAFTEN


  • Mitglied der Münchner Anwaltsvereinigung
  • Mitglied des American Committee for Foreign Affairs
  • Präsident, Deutsch-Amerikanische Wirtschaftskammer von Florida, Ortsverband Zentral Florida
  • Zugelassen als Rechtsanwalt im Grossbritannien 2012 (als “Registered European Lawyer”)
  • Zulassung als Rechtsanwalt in New York 1998
  • Zugelassen als Rechtsanwalt 1995