Obwohl vielen Arbeitgebern nicht bekannt, ist das sogenannte “PERM” (eine dauerhafte Arbeitsgenehmigung) für Arbeitgeber, die einen ausländischen Staatsbürger für ein unbefristetes Arbeitsverhältnis anstellen möchten, das eine „Green Card“ (rechtmäßiger U.S. Daueraufenthaltsstatus) erfordert, häufig die beste und oftmals auch einzige Lösung. Die Erreichung eines rechtmäßigen Daueraufenthaltsstatus über den PERM Prozess besteht aus drei Schritten. Der erste Schritt ist die Beantragung des PERM beim amerikanischen Arbeitsministerium, dem Department of Labor (DOL).
Im zweiten Schritt ist ein Visumsantrag beim USCIS (Amerikanische Einwanderungsbehörde) einzureichen. Der dritte und letzte Schritt ist entweder der Antrag auf dauerhaften Aufenthalt (permanent resident status) beim USCIS oder ein Antrag für ein Einwanderungsvisum beim US Konsulat im Heimatland des ausländischen Staatsbürgers. Einfach ausgedrückt, PERM ist der Prozess, bei dem ein US Arbeitgeber eine spezifische Stelle für US Arbeitnehmer ausschreibt. Wenn sich jedoch kein gewillter, geeigneter oder qualifizierter US Arbeitnehmer bewirbt, stimmt das US Department of Labor (DOL) dem Antrag des Arbeitgebers auf dauerhafte Arbeitsgenehmigung zu. Eine Vielzahl von Bestimmungen regelt die Beantragung für ein PERM, beispielsweise wo und wann der Arbeitgeber die Stelle ausschreiben muss, welche Stellenanforderungen die Stellenausschreibung enthalten darf und welche nicht, welche Erfahrung der ausländische Staatsbürger bei der Darstellung seiner Qualifikation für die Position nutzen darf und welche nicht, sowie das vom Arbeitgeber zu zahlende Mindestgehalt. Man könnte meinen, dass PERM Fälle nur auf jene Berufe anwendbar ist, bei denen es offensichtlich einen Mangel an qualifizierten US Arbeitern gibt, wie beispielsweise Köche für ausländische Spezialitäten. Jedoch werden PERM Anträge immer wieder auch für eine große Anzahl von offenen Stellen gestellt und positiv beschieden, die US Arbeitgeber einfach aufgrund von ungewöhnlichen und für die Position notwendigen Qualifikationen mit einer bestimmten Nationalität besetzen möchten, welche der ausländische Staatsbürger besitzt. Die Bearbeitungsdauer für eine PERM-basierte “Green Card” hängt davon ab, ob der Fall im Rahmen der zweiten oder der dritten Beschäftigungspräferenz (eligibility category) beantragt wird.
Die zweite Präferenzkategorie ist Berufen vorbehalten, die mindestens einen Masterabschluss vorweisen müssen oder aber einen Bachelorabschluss mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung nach Studienabschluss bei zunehmender Verantwortung auf dem Spezialgebiet. In die dritte Präferenz fallen Positionen, die ein geringeres Maß an Ausbildung und/oder Erfahrung erfordern. Als Faustregel gilt, dass die Bearbeitungsdauer für Fälle der zweiten Präferenz kürzer ist als für Fälle der dritten Präferenz, wobei dies allerdings zum Teil vom Geburtsland des ausländischen Staatsbürgers abhängt. Die Anzahl der weltweiten beschäftigungsbasierten Präferenzimmigrationen ist gesetzlich auf jährlich 140.000 Fälle begrenzt, wobei jedem Land die gleiche Menge von Einwanderungsvisen zugeteilt wird. Aufgrund der extrem hohen Nachfrage nach beschäftigungsbasierten Einwanderungsvisen aus gewissen Ländern, wie speziell Indien, China und den Philippinen, besteht für Staatsbürger dieser Länder ein beträchtlicher Rückstand in der Bearbeitung der beschäftigungsbezogenen Präferenzkategorien.
Aufgrund der Komplexität der PERM Regularien sind Arbeitgebern gut beraten, die Dienste eines sachkundigen Einwanderungsanwalts mit viel Erfahrung speziell in der Bearbeitung von PERM Fällen in Anspruch zu nehmen. Deborah Townsend, Esq.
* Dieser Artikel und diese Website dienen nur zu Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Diese Informationen sollten nicht als Ersatz für die Einholung von Rechtsberatung durch einen Anwalt verwendet werden, der in Ihrer Gerichtsbarkeit zugelassen oder autorisiert ist. Sie sollten immer einen entsprechend qualifizierten Anwalt zu einem bestimmten rechtlichen Problem oder einer bestimmten Angelegenheit konsultieren und sich nicht auf den Inhalt dieses Artikels verlassen. Nichts auf dieser Website ist dazu bestimmt, ein Anwalt-Kunden-Verhältnis zu schaffen, und nichts, was veröffentlicht wird, stellt eine Rechtsberatung dar. Wir können nicht garantieren, dass die Informationen korrekt, vollständig oder aktuell sind.
Obwohl vielen Arbeitgebern nicht bekannt, ist das sogenannte “PERM” (eine dauerhafte Arbeitsgenehmigung) für Arbeitgeber, die einen ausländischen Staatsbürger für ein unbefristetes Arbeitsverhältnis anstellen möchten, das eine „Green Card“ (rechtmäßiger U.S. Daueraufenthaltsstatus) erfordert, häufig die beste und oftmals auch einzige Lösung. Die Erreichung eines rechtmäßigen Daueraufenthaltsstatus über den PERM Prozess besteht aus drei Schritten. Der erste Schritt ist die Beantragung des PERM beim amerikanischen Arbeitsministerium, dem Department of Labor (DOL).
Im zweiten Schritt ist ein Visumsantrag beim USCIS (Amerikanische Einwanderungsbehörde) einzureichen. Der dritte und letzte Schritt ist entweder der Antrag auf dauerhaften Aufenthalt (permanent resident status) beim USCIS oder ein Antrag für ein Einwanderungsvisum beim US Konsulat im Heimatland des ausländischen Staatsbürgers. Einfach ausgedrückt, PERM ist der Prozess, bei dem ein US Arbeitgeber eine spezifische Stelle für US Arbeitnehmer ausschreibt. Wenn sich jedoch kein gewillter, geeigneter oder qualifizierter US Arbeitnehmer bewirbt, stimmt das US Department of Labor (DOL) dem Antrag des Arbeitgebers auf dauerhafte Arbeitsgenehmigung zu. Eine Vielzahl von Bestimmungen regelt die Beantragung für ein PERM, beispielsweise wo und wann der Arbeitgeber die Stelle ausschreiben muss, welche Stellenanforderungen die Stellenausschreibung enthalten darf und welche nicht, welche Erfahrung der ausländische Staatsbürger bei der Darstellung seiner Qualifikation für die Position nutzen darf und welche nicht, sowie das vom Arbeitgeber zu zahlende Mindestgehalt. Man könnte meinen, dass PERM Fälle nur auf jene Berufe anwendbar ist, bei denen es offensichtlich einen Mangel an qualifizierten US Arbeitern gibt, wie beispielsweise Köche für ausländische Spezialitäten. Jedoch werden PERM Anträge immer wieder auch für eine große Anzahl von offenen Stellen gestellt und positiv beschieden, die US Arbeitgeber einfach aufgrund von ungewöhnlichen und für die Position notwendigen Qualifikationen mit einer bestimmten Nationalität besetzen möchten, welche der ausländische Staatsbürger besitzt. Die Bearbeitungsdauer für eine PERM-basierte “Green Card” hängt davon ab, ob der Fall im Rahmen der zweiten oder der dritten Beschäftigungspräferenz (eligibility category) beantragt wird.
Die zweite Präferenzkategorie ist Berufen vorbehalten, die mindestens einen Masterabschluss vorweisen müssen oder aber einen Bachelorabschluss mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung nach Studienabschluss bei zunehmender Verantwortung auf dem Spezialgebiet. In die dritte Präferenz fallen Positionen, die ein geringeres Maß an Ausbildung und/oder Erfahrung erfordern. Als Faustregel gilt, dass die Bearbeitungsdauer für Fälle der zweiten Präferenz kürzer ist als für Fälle der dritten Präferenz, wobei dies allerdings zum Teil vom Geburtsland des ausländischen Staatsbürgers abhängt. Die Anzahl der weltweiten beschäftigungsbasierten Präferenzimmigrationen ist gesetzlich auf jährlich 140.000 Fälle begrenzt, wobei jedem Land die gleiche Menge von Einwanderungsvisen zugeteilt wird. Aufgrund der extrem hohen Nachfrage nach beschäftigungsbasierten Einwanderungsvisen aus gewissen Ländern, wie speziell Indien, China und den Philippinen, besteht für Staatsbürger dieser Länder ein beträchtlicher Rückstand in der Bearbeitung der beschäftigungsbezogenen Präferenzkategorien.
Aufgrund der Komplexität der PERM Regularien sind Arbeitgebern gut beraten, die Dienste eines sachkundigen Einwanderungsanwalts mit viel Erfahrung speziell in der Bearbeitung von PERM Fällen in Anspruch zu nehmen. Deborah Townsend, Esq.
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