Visas










Urban Thier & Federer ist Ihnen beim Erwerb der folgenden Nichteinwanderungsvisa behilflich:

  • B-1/B-2: Das B Besuchervisum ist ein Nichteinwanderungsvisum für Personen, die zeitweilig aus Geschäftsgründen (B-1) oder zum Vergnügen (B-2) in die USA einreisen möchten. B-1 Geschäftsreisende dürfen zum Zweck der Tätigung von Geschäften einreisen. Allerdings dürfen sie keine Beschäftigung aufnehmen.
  • E-1/E-2: Der „Immigration and Nationality Act“ (US-Einwanderungs- und Einbürgerungsgesetz) bietet ein Visum mit Nichteinwanderungsstatus für Staatsbürger eines Landes mit dem die USA ein Handels- und Schifffahrtsabkommen abgeschlossen haben. Ein solcher Staatsbürger darf nach seiner Einreise in die USA im erheblichen Umfang Handel, einschließlich des Handels mit Dienstleistungen und Technologien, in erster Linie zwischen den USA und dem Vertragsland treiben (E-1 Handelstreibender gemäß Abkommen) bzw. den operativen Betrieb eines Unternehmens entwickeln und leiten, in das der Staatsbürger einen beträchtlichen Kapitalbetrag investiert hat oder dabei ist, zu investieren (E-2 Anleger gemäß Abkommen).
  • H-1B: Das H-1B Visum steht Personen zur Verfügung,die einen Spezialberuf ausüben, bei dem die praktische und theoretische Anwendung von hochspezialisiertem Wissen erforderlich ist, das einen besonderen höheren Bildungsabschluss erfordert. Eine derartige Einstufung erfordert eine Bescheinigung des „Department of Labor“ (US-Arbeitsministerium).
  • L-1: Das L-1 Visum gilt für Mitarbeiter, die unternehmensintern in die USA versetzt werden. Diese Mitarbeiter müssen in den letzten drei Jahren ununterbrochen ein Jahr lang im Ausland beschäftigt gewesen sein und müssen in den USA von einer Zweigstelle, Muttergesellschaft oder Tochtergesellschaft desselben Arbeitgebers in einer leitenden oder Verwaltungsposition bzw. in einer Position, die Spezialwissen erfordert, beschäftigt werden.
  • J-1: Das J-1 Visumsprogramm für Austauschbesucher soll den Austausch von Personen, Wissen und Fertigkeiten auf den Gebieten der Bildung, Kunst und Wissenschaft fördern. Die folgenden Personen können an diesem Programm teilnehmen
  • Amputationen
  • Auszubildende, die ein Praktikum bei Firmen, Einrichtungen oder Behörden absolvieren;
  • Studenten aller akademischer Ausbildungsstufen;
  • Lehrer in Grund- und weiterführenden Schulen sowie Sonderschulen;
  • Professoren, die an höheren Lehranstalten unterrichten oder forschen wollen;
  • Gastwissenschaftler;
  • Fachauszubildende in medizinischen und angeschlossenen Bereichen; sowie
  • Internationale Besucher, die zu Reise- und Beobachtungszwecken, zur Beratung, Forschung, Schulung, zum Gedankenaustausch bzw. Vorführen von Spezialwissen oder -fertigkeiten oder zur Teilnahme an organisierten Austauschprogrammen einreisen.
  • F/M Visum: Die F und M Visumskategorien gelten für Ausländer, die in den USA studieren oder eine Ausbildung erhalten möchten. Das F Visum gilt für akademische Studiengänge, während das M Visum für berufsorientierte Ausbildung gilt.
  • I-1: Das I-1 Visum steht Vertretern ausländischer Medien zur Verfügung, die aus Berufsgründen in die USA einreisen. Dies umfasst Mitglieder der Presse, von Film, Fernsehen und Radio oder Personen, deren Aktivitäten für die Funktion ausländischer Medien von entscheidender Bedeutung sind.
  • O-1: Das O-1 Visum steht ausländischen Personen zur Verfügung, die über besondere Fähigkeiten in Wissenschaft, Kunst, Wirtschaft, Bildung oder Sport verfügen oder sich in Kinofilmen oder im Fernsehen ausgezeichnet haben.
  • O-2: Das O-2 Visum steht Personen zur Verfügung, die einen O-1 Ausländer begleiten, um ihm bei seiner künstlerischen oder sportlichen Darbietung bei einer bestimmten Veranstaltung oder Vorstellung zu assistiere
  • P-1: Das P-1 Visum steht Sportlern oder Unterhaltungskünstlern zur Verfügung, die international anerkannt sind.
  • P-2: Das P-2 Visum steht Künstlern oder Unterhaltungskünstlern zur Verfügung, die im Rahmen eines Austauschprogramms auf Gegenseitigkeit auftreten.
  • P-3: Das P-3 Visum steht Künstlern oder Unterhaltungskünstlern zur Verfügung, die im Rahmen eines kulturell einzigartigen Programms auftreten (ähnlich dem P-1 Visum).
  • Q-1: Das Q-1 Visum steht Teilnehmern an einem internationalen Austauschprogramm zum Zweck der Bereitstellung praktischer Schulungen und Beschäftigung sowie des Austauschs geschichtlicher, kultureller und traditioneller Besonderheiten des Heimatlandes des Besuchers zur Verfügung.
  • R: Das R Visum steht Besuchern der USA zur Verfügung, die in einer religiösen Kapazität tätig sind.

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