Steuerliche Geltendmachung von Unterhaltsleistungen ins Ausland









Im deutschen Steuerrecht kommt es bei der Geltendmachung von Unterhaltsleistungen zum Zwecke der Steuerminderung zum einen darauf an, ob Getrenntlebensunterhalt, Familienunterhalt, nachehelichen Unterhalt, Kindesunterhalt oder Verwandtenunterhalt im Veranlagungszeitraum gezahlt wurde und wo sich der Unterhaltsempfänger aufhält.

Für Leistungen des Getrenntlebensunterhalts und des nachehelichen Unterhalts ist entscheidend, ob der in Trennung lebende Ehegatte oder der rechtskräftig geschiedene frühere Ehegatte seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort oder Wohnsitz in einen Land der Europäischen Union hat oder im Nicht- EU- Ausland, zum Beispiel in USA.

Vorgenannte Unterhaltszahlungen können vom Steuerpflichtigen gemäß § 10 I 1 EStG geltend gemacht werden, wenn der Unterhaltsempfänger in Deutschland residiert und gemäß § 1 a Nr. 1; § 10 I Nr. EStG, soweit er im EU Ausland wohnt.

Hat der Unterhaltsberechtigte seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem Nicht EU Land ergibt sich eine Abzugsmöglichkeit aus § 33 a Abs.1, 1. EStG bis zu 8004 euro. Unter bestimmten Voraussetzungen ist sogar eine Erhöhung des Betrages möglich.

Kindesunterhalt kann in Deutschland als Sonderausgabe grundsätzlich nicht geltend gemacht werden. Lebt das Kind allerdings im Ausland, wobei es nicht darauf ankommt, ob in einem EU Land oder in einem Nicht EU Land, kann die Unterhaltsleistung nach § 33 a I 6 EStG als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden. Voraussetzung ist die dem Grunde nach gesetzliche Unterhaltsverpflichtung sowie nunmehr seit einem Urteil des BFH in 2011 die konkrete Feststellung der Bedürftigkeit.

Familienunterhalt
, so zum Beispiel Zahlungen an dem im Ausland lebenden Ehegatten, können ebenfalls nach § 33 a I 1 EStG, ohne dass die Bedürftigkeit vorliegt oder nachgewiesen werden muss, als Sonderaufwand geltend gemacht werden. * Dieser Artikel und diese Website dienen nur zu Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Diese Informationen sollten nicht als Ersatz für die Einholung von Rechtsberatung durch einen Anwalt verwendet werden, der in Ihrer Gerichtsbarkeit zugelassen oder autorisiert ist. Sie sollten immer einen entsprechend qualifizierten Anwalt zu einem bestimmten rechtlichen Problem oder einer bestimmten Angelegenheit konsultieren und sich nicht auf den Inhalt dieses Artikels verlassen. Nichts auf dieser Website ist dazu bestimmt, ein Anwalt-Kunden-Verhältnis zu schaffen, und nichts, was veröffentlicht wird, stellt eine Rechtsberatung dar. Wir können nicht garantieren, dass die Informationen korrekt, vollständig oder aktuell sind.