Personen, die aufgrund von Verwandtschaftsbeziehungen einwandern möchten, können sich nur für den Einwanderungsstatus qualifizieren, wenn sie entsprechende Verwandte eines US-Staatsbürgers oder eines rechtmäßigen Daueransässigen sind, wie z.B.:

  • Sohn oder Tochter eines US-Staatsbürgers
  • Ehepartner, Kinder, unverheirateter Sohn oder unverheiratete Tochter eines rechtmäßigen Daueransässigen
  • Bruder oder Schwester eines US-Staatsbürgers

In jedem der oben genannten Fälle muss der US-Staatsbürger mindestens das 21. Lebensjahr erreicht haben.

Einbürgerung und Staatsbürgerschaft

Einbürgerung ist ein Prozess, bei dem ein ausländischer Staatsbürger die US-Staatsbürgerschaft erhält, nachdem er oder sie die Anforderungen erfüllt, die vom US-Kongress durch Verabschiedung des „Immigration and Nationality Act“ (INA – US-Staatsangehörigkeitsgesetz) eingeführt wurden. Zu den allgemeinen Anforderungen für die verwaltungstechnische Einbürgerung gehören:

  • Nachweis eines Zeitraums, in dem sich die Person durchgängig in den USA aufgehalten hat;
  • Wohnsitz in einem bestimmten Bezirk des United States Citizenship and Immigration Services (USCIS) vor der Antragseinreichung;
  • Fähigkeit, Englisch lesen, schreiben und sprechen zu können;
    Kenntnis und Verständnis der US-Geschichte und -Regierungsform;
  • ein guter, moralisch einwandfreier Charakter;
  • Akzeptanz der Prinzipien der US-Verfassung sowie
  • eine positive Einstellung gegenüber den USA

Hinweis: Kürzliche Änderungen der Einwanderungsgesetze sowie der Verfahren des United States Citizenship and Immigration Services (USCIS) haben die Einbürgerung von US-Militärpersonal erleichtert.

Alle Personen, die einen Antrag auf Einwanderung stellen, müssen einen guten und moralisch einwandfreien Charakter, Akzeptanz und eine gute Einstellung gegenüber den USA nachweisen. Sonstige Einbürgerungsanforderungen können für bestimmte Antragsteller wie z.B. Ehepartner von US-Staatsbürgern geändert oder erlassen werden.