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Dieser Blog/Artikel dient lediglich der Information der Öffentlichkeit; er stellt keinesfalls Rechtsrat dar. Die Informationen, die in dem Blog/Artikel dargestellt sind, ersetzen nicht die Notwendigkeit, anwaltlichen Rat von einem Rechtsanwalt/Rechtsanwältin bezüglich Ihres konkreten Falls einzuholen, der/die in der jeweiligen Jurisdiktion zugelassen ist. Sie sollten sich nicht auf Aussagen in diesem Artikel verlassen. Kein Bestandteil dieser Webseite stellt eine Anwalt-Mandant Beziehung her. Wir können nicht garantieren, dass die veröffentlichten Informationen korrekt, vollständig oder auf dem neuesten Stand sind.[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=”2/3″ el_class=”content_box1″][vc_column_text]

Deutsches Wettbewerbsrecht

Urban Thier & Federer Rechtsanwälte beraten und vertreten Unternehmen im Bereich des deutschen Wettbewerbs- und Werberechts. Im Mittelpunkt steht dabei die Zulässigkeit der Werbung für das eigene Produkt, aber auch das diesbezügliche Verhalten der Konkurrenz.

Das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb erfasst dabei eine Vielzahl von Wettbewerbshandlungen. Die Anwendung des UWG erfordert eine detaillierte Kenntnis der einschlägigen Rechtsprechung aufgrund der generalklauselartigen Regelungen, aber auch des vorhandenen Unlauterkeitskataloges, der das “Case Law” in Gesetzesform bringt.

Wir beraten Mandanten in Abmahn- und Verfügungsverfahren gegen Konkurrenten und andere Anspruchsgegner und vertreten sie vor Gericht zur Durchsetzung oder Abwehr von Unterlassungsansprüchen.

Wir führen unsere Mandanten durch die unübersichtliche Vielzahl an Gesetzen und Verordnungen mit wettbewerbsrechtlicher Relevanz. Dies gilt auch für die Bereiche E-Commerce und Digital Marketing.

 

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