Wir beraten und vertreten Unternehmen im Bereich des Wettbewerbs- und Werberechts. Im Mittelpunkt steht dabei die Zulässigkeit der Werbung für das eigene Produkt, aber auch das diesbezügliche Verhalten der Konkurrenz. Das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb erfasst dabei eine Vielzahl von Wettbewerbshandlungen. Die Anwendung des UWG erfordert aufgrund der generalklauselartigen Regelungen, aber auch des vorhandenen Unlauterkeitskataloges, der das „Case Law“ in Gesetzesform bringt, eine detaillierte Kenntnis der einschlägigen Rechtsprechung.
Wir sind für Mandanten im Abmahn- und Verfügungsverfahren gegen Konkurrenten und andere Anspruchsgegner tätig und vertreten sie vor Gericht zur Durchsetzung oder Abwehr von Unterlassungsansprüchen.
Wir führen unsere Mandanten durch die unübersichtliche Vielzahl an Gesetzen und Verordnungen mit wettbewerbsrechtlicher Relevanz. Dies gilt auch für die Bereiche E-Commerce und Digital Marketing.