Als deutscher, schweizer oder österreichischer Bürger, der in den USA erbt, gibt es viele wichtige Aspekte zu beachten. Dieser Artikel befasst sich mit dem Prozess der Nachlassabwicklung in den USA, die Rolle des Testamentsvollstreckers und der Erben/Begünstigten, die Möglichkeit der Anfechtung eines Testaments, die Verwaltung der Vermögenswerte und die Begleichung von Verbindlichkeiten, die Steuerzahlungen für den Nachlass sowie die Berichterstattung an das Gericht. Die internationale Anwaltskanzlei Urban Thier & Federer (UTF), mit Büros in Europa und den USA, berät und vertritt seit 20 Jahren internationale Mandanten bei Erbangelegenheiten in den gesamten USA. 

Die Rolle des Testamentsvollstreckers und der Erben/Begünstigten in den USA

Wenn Sie als ausländischer Staatsbürger in den USA erben, wird vom Gericht ein Testamentsvollstrecker ernannt, um den Nachlass zu verwalten. Die Aufgabe des Testamentsvollstreckers besteht darin, die Vermögenswerte des Verstorbenen zu sammeln, Schulden zu begleichen und das Vermögen gemäß dem Testament oder den gesetzlichen Bestimmungen zu verteilen. Die Erben oder Begünstigten sind die Personen, die gemäß dem Testament oder dem Gesetz einen Anspruch auf das ererbte Vermögen haben.

Anfechtung eines Testaments

In den USA gibt es bestimmte Gründe, aus denen ein Testament angefochten werden kann, wie etwa der Verdacht auf Testamentsfälschung oder die Frage der Testierfähigkeit des Erblassers. Dieser Prozess kann komplex sein und erfordert rechtliche Unterstützung.

Verwaltung von Vermögenswerten und Begleichung von Verbindlichkeiten

Der Testamentsvollstrecker ist dafür verantwortlich, die Vermögenswerte des Nachlasses zu sammeln, Schulden zu begleichen und die Verteilung der verbleibenden Vermögenswerte zu organisieren. Dies erfordert eine genaue Buchführung und die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen.

Zahlung von Steuern für den Nachlass und Berichterstattung an das Gericht

Die Nachlasssteuern in den USA können komplex sein, insbesondere für ausländische Erben. Der Testamentsvollstrecker ist verantwortlich für die ordnungsgemäße Zahlung dieser Steuern und für die Berichterstattung an das zuständige Gericht.

Keine Haftung von Erben für Schulden des Erblassers in den USA

Es ist wichtig, zu verstehen, dass anders als in Deutschland, Österreich und der Schweiz der oder die Erben nicht für Schulden des Verstorbenen haftet. Die Haftung für Schulden ist auf den Nachlass beschränkt! 

Urban Thier & Federer (UTF): Beratung und Vertre internationaler Mandanten

Urban Thier & Federer ist eine renommierte internationale Anwaltskanzlei mit Büros in Europa und den USA. Seit ca 20 Jahren hat die Kanzlei internationale Mandanten erfolgreich bei Nachlassabwicklungen in den USA unterstützt. Die Anwälte von UTF sind auf internationales Erbrecht spezialisiert und bieten umfassende rechtliche Unterstützung bei allen Schritten des Prozesses, von der Testamentsvollstreckung bis zur Steuerzahlung und Gerichtsberichterstattung.

Insgesamt ist die Nachlassabwicklung in den USA für ausländische Erben eine komplexe Angelegenheit, die rechtliche Expertise erfordert. Urban Thier & Federer hat sich darauf spezialisiert, internationalen Mandanten bei diesen Angelegenheiten zu helfen und sicherzustellen, dass der Prozess reibungslos und im Einklang mit den geltenden Gesetzen abläuft.

Lassen Sie uns wissen, ob wir Ihnen in Bezug auf ein US-Nachlassverfahren helfen können.