Jedes Jahr werden in den USA deutsche Reisende bei Verkehrsunfällen mehr oder weniger schwer verletzt. Die Schadenersatz – und Schmerzensgeldzahlungen in den USA sind zum Teil, selbst bei kleineren Personenschäden, erstaunlich hoch. Bei erheblichen Verletzungen sind selbst Beträge in Millionenhöhe keine Seltenheit. Als deutsch-amerikanische Kanzlei befassen wir uns oft und regelmäßig mit der Vertretung deutscher Unfallopfer in den USA. Meist werden wir als Anwälte aber erst nach der Rückkehr des Mandaten nach Deutschland eingeschaltet. Dieser Artikel soll deutschen Unfallopfern in den USA Hilfe dabei bieten, sich nach einem Unfall richtig zu verhalten und so den Ersatz Ihres Schadens, sei es durch uns oder andere, zu ermöglichen. Es empfiehlt sich, diesen Artikel als Ausdruck auf die USA-Reise mitzunehmen.
Bei einem Unfall in den USA, sei es in einem Mietwagen oder einem Fahrzeug eines Dritten, ob als Fahrer oder Beifahrer, gibt es verschiedene Dinge zu beachten, die uns die Geltendmachung von Schäden sehr vereinfachen:
1. Führen Sie einen Fotoapparat oder eine Kamera mit sich. Soweit Sie ihr Mobiltelefon mit Kamera in den USA nutzen, brauchen Sie natürlich kein separates Gerät. Es ist von größter Bedeutung, dass Sie alles festhalten, was auch nur möglicherweise für das Nachvollziehen des Unfallablaufs von Bedeutung ist. Machen Sie Fotos der Fahrzeuge separat und gemeinsam, der Bremsspuren, soweit vorhanden, und der beteiligten Personen, insbesondere soweit sie Schaden genommen haben. Des Weiteren sollten Sie Fotos der Strassenbeschilderung, der Beleuchtung (wenn Unfall in Dämmerung oder im Dunkeln) und der Signalanlagen (Ampeln) machen. Wenn möglich, erstellen Sie noch am Unfallort einen kurzen Bericht dessen was passiert ist sowie eine Skizze des Unfallorts. Versuchen Sie, Namen, Adresse und Telefonnummern von allen zu bekommen, die den Unfall beobachtet haben. Wenn die Zeugen den Unfallort bereits verlassen haben, beschreiben Sie die Zeugen und geben Sie der Polizei Daten der Zeugen, soweit Sie diese erhalten haben. Oft vernachlässigt die Polizei es, die Informationen aller Zeugen aufzuschreiben oder spricht nicht einmal mit den Zeugen. In Fällen, in denen die Ihre Aussage zur Unfallursache im Gegensatz zu einer anderen steht, ist es wichtig, dass Sie die Informationen jeglicher Zeugen haben, die angeben können, dass Sie keine Schuld tragen.
2. Rufen Sie IMMER die Polizei hinzu, unter der Nummer 911. Lassen Sie sich nicht von dem Unfallgegner überzeugen keine Polizei zu rufen. Es ist wichtig, dass Sie einen Polizeibericht für alle Versicherungsansprüche erhalten. Wenn Sie kein Mobiltelefon bei sich führen, dann bitten Sie den Unfallgegner oder eine Dritte Person, die Polizei zu rufen.
3. Kooperieren Sie mit der Polizei und beantworten Sie alle Fragen zu Fakten wahrheitsgemäß. Verhalten Sie sich ruhig und sachlich und bleiben Sie jederzeit höflich. Wenn Sie Anlass haben zu glauben, dass der Unfallgegner unter Alkohol- oder Drogeneinfluss steht, dann machen Sie die Beamten darauf aufmerksam. Ein ganz wichtiger Hinweis: Sie sind verpflichtet, Aussagen zum Unfallhergang zu machen. Des Weiteren haben Sie Angaben zum Ihrem Namen, Ihrer Telefonnummer, Ihrem Geburtsdatum und Ihrer Wohnanschrift zu machen. Sie müssen Ihren Führerschein vorzeigen und Mitteilungen zu Fahrzeughalter und Haftpflichtversicherer machen. Ihre Aussagen zum Unfallhergang sind „privileged“. Dies bedeutet, dass diese Aussagen in einem Verfahren gegen Sie nicht gegen Sie verwendet werden können. Sobald der Polizist Ihnen genegenüber sagt, dass Sie das Recht haben, keine Aussage zu machen und dass jede weitere Aussage gegen Sie verwendet werden kann, ist dringend anzuraten, dass Sie kein weiteres Wort äußern, außer dass Sie einen Anwalt hinzuziehen wollen (unsere Telefonnummer in den USA für einen solchen Fall lautet (407) 245-8352). Die Tatsache, dass der Polizeibeamte Sie auf Ihr Schweigerecht hingewiesen hat, bedeutet, dass Sie von diesem Moment an als potentieller Beschuldigter in strafrechtlicher Hinsicht angesehen werden.
4. Lassen Sie sich von dem Polizeibeamten eine Kopie des Unfallberichts geben. Bitten Sie den Polizeibeamten um seinen Namen und seine Dienststelle.
5. Falls Sie eine Vorladung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls erhalten, ist es wichtig, dass Sie einen Anwalt einschalten, der sich vor Gericht um die Vorladung kümmert. Die meisten Staaten in den USA wissen, dass Sie eine Vorladung in einem anderen Staat erhalten haben und sich nicht darum gekümmert haben. Falls Sie jemals wieder in die USA zurückkommen möchten, wollen Sie nicht festgehalten werden, nur weil Sie sich nicht um einen Verkehrsverstoß gekümmert haben. Zudem können viele Vorladungen leicht vor Gericht besiegt oder fallengelassen werden.
6. Begeben Sie sich nach dem Unfall, bei dem Sie eine Verletzung erlitten haben, unverzüglich in ärztliche Behandlung. Auch wenn die Verletzung Ihrer Ansicht nach nicht sofortiger ärztlicher Behandlung bedarf, so ist ein unverzüglicher Arztbesuch dringend anzuraten. Nach einem Unfall in den USA kann Ihr Anwalt auch für kleinere Verletzungen recht erhebliche Schmerzensgelder für Sie erzielen. Wenn es aber an einer sofortigen ärztlichen Begutachtung fehlt, so ist ein solcher Anspruch nur schwer durchzusetzen. Soweit Ihre Verletzung aber ernsthafter ist, wird ohnehin von der Polizei eine Ambulanz gerufen werden.
7. Lassen Sie alle Verletzungen ärztlich dokumentieren und teilen Sie dem Arzt alle Beschwerden mit und bestehen Sie darauf, dass diese auch vermerkt werden. Machen Sie Fotos aller Verletzungen. Soweit Sie Bewegungseinschränkungen haben und über eine Videofunktion verfügen, dokumentieren Sie diese ebenfalls.
8. Soweit Sie zu diesem Zeitpunkt noch keinen Anwalt eingeschaltet haben, sollten Sie dies noch aus dem Krankenhaus oder zumindest unmittelbar nach Entlassung tun. Wir können Sie USA-weit, durch Kollegen vor Ort, vertreten. Sie können uns in unserem deutschen Büro von den USA aus unter 01149-89-173-001-0 erreichen. Die Nummer unserer US-Kanzlei ist (407) 245 8352.
9. Nach der Entlassung aus dem Krankenhaus sollten Sie alle Folgebehandlungen und – untersuchungen wahrnehmen. Soweit Sie dies nicht tun, kann Ihr Anspruch gemindert werden. Bewahren Sie alle Arztrechnungen aus den USA auf.
10. Nach der Entlassung aus dem Krankenhaus sollten Sie unverzüglich Ihre Haftpflichtversicherung (bei Mietwagen die Versicherung des Mietwagens), den Vermieter des Fahrzeugs sowie Ihre deutsche Krankenversicherung benachrichtigen. Soweit Auslandsschutz besteht, wird man Ihnen mitteilen, wie Sie vorgehen sollen.
11. Suchen Sie nach Ihrer Rückkehr nach Deutschland unverzüglich einen Spezialisten in der Fachrichtung Ihrer Verletzung auf und setzen Sie die Behandlung fort. In Zusammenarbeit mit Ihrem Anwalt sollte der Spezialist einen ausführlichen Arztbericht erstellen, in dem er auf die Verletzungen eingeht, eine Heilungsprognose abgibt und insbesondere langfristige oder Dauerschäden feststellt. Führen Sie ausführlich Buch über Ihre Verletzungen und über den Verlauf Ihrer Beschwerden. Führen Sie hier auch Benachteiligungen oder Einschränkungen auf, die Sie nach deutschem Rechtsempfinden für unerheblich halten.
12. Führen Sie genau Buch über Gehaltsausfälle, ausgefallen Arbeitstage, Zeit für Arztbesuche, Arzt- und Krankenhausrechnungen, sowie andere geldwerte Schäden und Ausfälle durch die Verletzung.
13. Nach Ihrer Rückkehr nach Deutschland sollten Sie über Ihren Anwalt auch Ihre Rechtsschutzversicherung- soweit vorhanden- ansprechen. Selbst wenn Sie keinen Auslandschutz explizit vereinbart haben, so ist ein Unfall in den USA oft mitversichert.
14. Führen Sie keine eigene Kommunikation mit dem anderen Fahrer oder dessen Versicherung. Dies sollte ausschließlich durch einen amerikanischen Anwalt geschehen. Oft sehen wir, dass ein Mandant oder deutscher Kollege mit besten Absichten in der Kommunikation mit der US-Versicherung dem Fall irreparablen Schaden zufügt. Die Sachbearbeiter der US-Versicherungen sind darauf geschult, im Gespräch mit Ihnen nach Haftungsausschlussgründen zu suchen. Unsere US-Anwälte wissen aus Erfahrung, wie die Gespräche mit der Versicherung zu führen sind, während unsere deutschen Anwälte mit Ihnen auf Deutsch die beste Prozessstrategie besprechen können.
15. Die Kosten eines amerikanischen Gerichtsverfahrens sind ganz erheblich höher als in Deutschland. Unsere US-Kollegen bieten deutschen Unfallopfern in den USA bei aussichtsreichen Fällen die Möglichkeit eines Erfolgshonorars an. Hier werden Anwaltsgebühren nur fällig, wenn ein Erlös für den Mandanten erzielt wird.
Carl-Christian Thier Rechtsanwalt (Deutschland, New York)
nwalt (Deutschland, New York)
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