Wir vertreten insbesondere britische und deutsche Touristen und Geschäftsleute oder andere Personen, die sich kurzfristig in den Vereinigten Staaten aufgehalten haben in Bezug auf Körperverletzungen, die sie während ihres Aufenthaltes erlitten haben.

Das amerikanische Rechtssystem ist für Ausländer oft schwer verständlich. Der Verfahrensablauf unterscheidet sich erheblich von dem im Heimatland. Wir beraten unsere Mandanten in Ihrer Muttersprache und führen für sie auch die Gespräche mit ihren deutschen oder britischen Ärzten, die zum Nachweis des Schadens herangezogen werden müssen. Unsere deutschen und britischen Anwälte bringen unseren Mandanten in solchen Angelegenheiten das US System im persönlichen Gespräch in unseren Büros in München, Manchester oder London nahe.

Wenn es um Körperverletzung geht, übernimmt die Kanzlei Urban Thier & Federer aussichtsreiche Fälle oft auf Erfolgsbasis. Dies bedeutet, dass der Mandant nur dann Anwaltsgebühren zahlt, wenn ein erfolgreiches Resultat erzielt wird.

Wir vertreten Ihre Interessen in Fällen in den gesamten USA. Soweit Ihr Fall vor einem Gericht verhandelt wird, bei dem keiner unerer Anwälte zugelassen ist, bedienen wir uns erfahrener Kollegen vor Ort. Wir bleiben natürlich in jedem Fall über unsere europäischen Büros Ihr Ansprechpartner. Nach wie vor wird Ihnen der deutschsprachige Rechtsanwalt den Stand und den Verlauf Ihres Falles persönlich erläutern. Das Einschalten von lokalen Kollegen ist für Sie nicht mit zusätzlichen Kosten verbunden.

Wir haben festgestellt, dass wir in Deutschland und Großbritannien wesentlich besseren Zugang zu Arztberichten von Mandanten haben, als wenn dies von einem US-Kollegen direkt angefordert wird. Auch der Umgang mit deutschen oder britischen Zeugen ist durch unsere europäischen Kollegen leichter umzusetzen.

Es können Zeugenvernehmungen für einen US-Prozess auch in Deutschland durchgeführt werden. Aus der Vergangenheit wissen wir, dass selbst deutschsprachige amerikanische Kollegen oft überfordert sind, wenn es um die Zeugenaussage in einer Sprache geht, die nicht ihre Muttersprache ist. Unsere europäischen Anwälte führen solche Zeugenbefragungen in Deutschland, unter Mitwirkung unserer US Prozessanwälte durch.

Übrigens: Oft haben deutsche Rechtsschutzversicherungen für die Kosten einer Vertretung in Schadenersatzsachen in den USA aufzukommen. Jedoch lehnen diese Rechtsschutzversicherer den Deckungsschutz bei Verletzungen in den USA zunächst ab. In vielen Fällen ist solch eine Ablehnung jedoch nicht rechtens. Nach Rücksprache mit der Versicherung haben wir oft zumindest die Übernahme eines Teils der Kosten erreicht.

Diese Webseite bietet nur allgemeine Informationen. Bitte beachten Sie, dass diese Anwaltskanzlei Sie nicht repräsentiert und in keiner Weise in Ihrem Auftrag fungieren kann, bis eine formelle, schriftliche Vertretungsvereinbarung geschlossen worden ist.