Revocable Trust, Irrevocable Trust, Living Trust, Inter Vivos Trust, Testamentary Trust

Ein Trust ist ein im angelsächsischen Rechtsraum populäres Mittel der Nachlassplanung. Im Rahmen unserer Praxis begegnen wir häufig Fragen unserer Mandanten zu dieser dem deutschen Recht fremden Struktur. Im Folgenden fasse ich daher einige Grundsätze zum Trust und dem Umgang mit ihm in Deutschland zusammen:

Was ist ein Trust?
Ein Trust ist zunächst einmal nichts anderes als ein Rechtsverhältnis zwischen zwei Personen, bei dem die eine Person bestimmte Vermögenswerte auf eine andere Person überträgt und dies mit einem bestimmten Zweck verbunden ist. Der Übertragende wird als Settlor, Grantor oder auch als Trustor bezeichnet. Der entsprechende deutsche Begriff wäre der des Errichter des Trusts. Die Person, auf die die Vermögenswerte mit Verwendungszweck übertragen werden, wird als Trustee bezeichnet, zu Deutsch Treuhänder. Derjenige, zu dessen Gunsten der Trust eingerichtet, wird Beneficiary, auf Deutsch in etwa Begünstigter, genannt.

Es gibt Trusts in den USA (nach den Regeln des jeweiligen Bundesstaates), in Grossbritannien, aber auch in vielen sogenannten Off-Shore Jurisdiktionen, wie etwa die britischen Kanalinseln, z.B. Isle of Man oder Jersey, oder auch in der Karibik, wie etwa auf den Cayman Inseln, den britischen Virgin Islands oder den Bahamas.

Ein Trust wird zu Lebzeiten oder mit Entstehung im Todesfall errichtet werden. Im ersteren Fall entsteht der Trust sofort. Dies wird als Living Trust bezeichnet, oder auch als Inter Vivos Trust, also ein Trust unter Lebenden. Ein Trust, der so strukturiert ist, dass er erst mit dem Eintritt des Todes des Settlors entsteht, ist hingegen ein Testamentary Trust, ein Testamentarischer Trust.

Ein weiteres Merkmal eines Trusts ist, dass er entweder revocable, also widerruflich ist, oder „irrevocable, also unwiderruflich. Der widerrufliche Trust kann vom Settlor jederzeit widerrufen werden. Mit seinem Tod wird der widerrufliche Trust dann unwiderruflich. Ein Irrevocable Trust ist von Anfang an unwiderruflich.      

Im Rahmen eines Living Trusts wird oft der Settlor selbst Trustee. Bei seinem Ableben tritt dann der in der Trusturkunde benannte Ersatztrustee in dessen Fusstapfen.

Wie wird ein Trust verwaltet?
Ein für deutsche Interessenten an einem Trust oft ungewohnter und schwieriger Faktor ist, dass in einem Trust stets einem Dritten mehr oder weniger Einfluss auf eigenes Vermögen gewährt wird. Das Wort Trust selbst bedeutet „Vertrauen“. Die Einrichtung eines Trusts ohne Vertrauen in die Person des Trustees ist nicht sinnvoll. Natürlich kann aber der Settlor die Art- und Weise der Verwendung der einzulegenden und anwachsenden Vermögenswerte im Trust bestimmen. Auch das Einräumen von  verbleibenden Einflussmöglichkeiten des Settlors ist grundsätzlich möglich.

Als Trustee dienen oft Berufsträger, wie Anwälte oder auch sogenannte Trust Company, deren Hautzweck die Führung der Geschäfte von Trusts ist. Die Rechte und Pflichten des Trustees, egal ob es sich um einen Anwalt Ihres Vertrauens, eine Trust Company oder eine Privatperson handelt, werden bestimmt durch das Trust Agreement, die Trust Vereinbarung zwischen Settlor und Treuhänder/Trustee.  Ein erfahrender Anwalt kann hier gemeinsam mit dem Settlor ganz genaue und strenge Verwendungs- und Investitionsregeln aufstellen. Einen solchen Trust nennt man dann auch „Strict Trust. Im Gegenteil ist es aber auch möglich, dass ein Trust dem Trustee große Freiheiten einräumt. Ein solcher Trust ist ein Discretionary Trust. In der Praxis bestehen meist Mischformen zwischen diesen beiden Formen.

Regelungen im Trust
Oft wird die Frage gestellt, wie die Nachkommen durch den Trust genau begünstigt werden können. Hier ist dem Settlor weitestgehender Freiraum eingeräumt. So kann es eine Staffelung von Zahlungen bei Erreichen von Lebensalter geben, es können gewisse Ausgaben vorab genehmigt werden, wie etwa Ausgaben für Ausbildung oder für eine Existenzgründung, es kann monatliche fixe Auszahlungen geben, oder aber auch eine Begünstigung, die mehr oder weniger im freien Ermessen des Trustee steht. Hier wird es immer auf den Einzelfall und insbesondere die Wünsche des Settlors ankommen.

Da ein Revocable Trust widerruflich ist, und meist der Settlor zu Lebzeiten selbst als Trustee fungiert, ist die Wirkung eines solchen Trusts zu Lebzeiten des Settlors noch recht eingeschränkt. Wer einen Irrevocable Trust aufsetzt, überträgt hingegen weitgehend die Verfügungsgewalt über Vermögen auf den Trust. Dies kann auch steuerrechtliche und erbrechtliche Auswirkungen haben (Pflichtteil).

Ein Trust endet mit dem Ablauf der in der Trusturkunde festgelegten Zeit, oder mit Zweckerfüllung oder der endgültigen Unmöglichkeit der Zweckerfüllung oder durch gerichtliche Verfügung.

Trust für Deutsche
Die deutschen Gerichte erkennen die Struktur eines Trusts nicht an. Unter Umständen kann ein Gericht die in dem Trust geäußerte Absicht des Settlors anerkennen, etwa bei der Benennung eines Testamentsvollstreckers.  Dies bedeutet nicht, dass ein Deutscher keinen Trust aufsetzen kann oder sollte. Es bedeutet aber, dass dieser für Vermögensgegenstände, die in Deutschland belegen sind und für deren Übertragung ein deutsches Gericht anzurufen ist, die Truststruktur ignoriert werden wird.

Die Übertragung von Vermögen auf einen unwiderruflichen Trust kann für eine in Deutschland uneingeschränkt steuerpflichtige Person Schenkungssteuer auslösen. Bei Ableben des Settlors treten für deutsche Erben oft komplexe steuerrechtliche Probleme auf.

Zusammenfassung:

  • Ein Trust kann auch für einen Deutschen ein sinnvolles Instrument der Nachlassplanung sein. Der Trust sollte sich dann aber ausschließlich auf im Ausland belegenes Vermögen beziehen.
  • Der unwiderrufliche Trust ist besser als sein Ruf. Der Settlor muss nicht alle Kontrolle über sein Vermögen fahren lassen; es gibt viele Möglichkeiten, den Willen des Settlors auch nach der Errichtung des Trusts zu schützen.

Carl Christian Thier, Esq., LL.M.
Rechtsanwalt, Attorney at Law
(Deutschland, New York, United Kingdom)

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