Körperverletzung

Die amerikanische Kanzlei Urban Thier & Federer vertritt Mandanten aus Deutschland, Österreich und der Schweiz bei der Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen in den USA, dies meitsens auf der Basuis eines in den USA zulässigen Erfolgshonorars. Die deutsche Kanzlei  unterstützt die US-Kollegen bei der Kommunikation mit den deutschsprachigen Mandanten und deren deutschen Ärzten.

Regelmässig erleiden deutschsprachige Besucher der USA dort Unfälle oder werden dort Opfer von Angriffen gegen die Person oder medizinischer Fehlbehandlungen. Oft sind die Verletzungen Folge von Autounfällen oder Motorradunfällen oder von Unfällen, die durch mangelnde Sorgfalt von Hotel-, Restaurant- oder anderen Geschäftsbetreibern verursacht wurden.

Das amerikanische Schadenersatzrecht und insbesondere der amerikanische Schadenersatzprozess unterscheidet sich ganz erheblich von dem, was der deutschsprachige US-Besucher von Zuhause kennt. Die besonderen Umstände und Anforderungen des Verfahrens erfordern erfahrene Anwälte, die Chancen und Risiken eines solchen Prozesses abwägen kann, insbesondere wenn der Mandant mit dem Rechtssystem nicht vertraut ist. Des Weiteren erfordert die besondere Situation des Geschädigten, der in Europa lebt, dass der Anwalt dem Mandant in seiner Muttersprache die Besonderheiten des Verfahrens nahebringt, so dass der Mandant in der Lage ist, seine Entscheidungen auf fundierter Basis zutreffen. Unser Team verfügt über erfahrene zweisprache Anwälte im „Personal Injury“-Bereich. Die Kanzlei ist bei der Vertretung von deutschen Mandanten in den USA nicht auf in bestimmten Bzundestaaten geschädigte Personen beschränkt. Die US Kanzlei vertritt deutsche Mandanten in Personal Injury-Prozessen grundsätzlich in allen US-Bundesstaaten. Diese Vertretung erfolgt unter Einschaltung von US-Kollegen vor Ort. Die Kommunikation mit dem Mandanten findet über die Prozessanwälte von Urban Thier & Federer P.A. und der deutschen Kanzlei UTF statt. Hierdurch entstehen dem Mandnaten keine Mehrkosten.

Ein erheblicher Prozentsatz unserer deutschsprachigen Mandanten im Bereich des Schadenersatzrechts sind in Deutschland rechtschutzversichert. Oft deckt die deutsche Rechtschutzversicherung die Kosten der Vertretung in den USA ab, wenn der Schaden während einer Urlaubs- oder Geschäftsreise eingetreten ist. Gelegentlich aber weisen die Rechtschutzversicherungen den Anspruch des Versicherten zunächst zurück. Die deutsche Kanzlei vertritt dann den Mandanten zunächst gegen die Rechtsschutzversicherung, um Kostendeckung zu erreichen.

* Dieser Artikel und diese Website dienen nur zu Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Diese Informationen sollten nicht als Ersatz für die Einholung von Rechtsberatung durch einen Anwalt verwendet werden, der in Ihrer Gerichtsbarkeit zugelassen oder autorisiert ist. Sie sollten immer einen entsprechend qualifizierten Anwalt zu einem bestimmten rechtlichen Problem oder einer bestimmten Angelegenheit konsultieren und sich nicht auf den Inhalt dieses Artikels verlassen. Nichts auf dieser Website ist dazu bestimmt, ein Anwalt-Kunden-Verhältnis zu schaffen, und nichts, was veröffentlicht wird, stellt eine Rechtsberatung dar. Wir können nicht garantieren, dass die Informationen korrekt, vollständig oder aktuell sind. 



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Das amerikanische Schadenersatzrecht und insbesondere der amerikanische Schadenersatzprozess unterscheidet sich ganz erheblich von dem, was der deutschsprachige US-Besucher von Zuhause kennt. Die besonderen Umstände und Anforderungen des Verfahrens erfordern erfahrene Anwälte, die Chancen und Risiken eines solchen Prozesses abwägen kann, insbesondere wenn der Mandant mit dem Rechtssystem nicht vertraut ist. Des Weiteren erfordert die besondere Situation des Geschädigten, der in Europa lebt, dass der Anwalt dem Mandant in seiner Muttersprache die Besonderheiten des Verfahrens nahebringt, so dass der Mandant in der Lage ist, seine Entscheidungen auf fundierter Basis zutreffen. Unser Team verfügt über erfahrene zweisprache Anwälte im „Personal Injury“-Bereich. Die Kanzlei ist bei der Vertretung von deutschen Mandanten in den USA nicht auf in bestimmten Bzundestaaten geschädigte Personen beschränkt. Die US Kanzlei vertritt deutsche Mandanten in Personal Injury-Prozessen grundsätzlich in allen US-Bundesstaaten. Diese Vertretung erfolgt unter Einschaltung von US-Kollegen vor Ort. Die Kommunikation mit dem Mandanten findet über die Prozessanwälte von Urban Thier & Federer P.A. und der deutschen Kanzlei UTF statt. Hierdurch entstehen dem Mandnaten keine Mehrkosten.

Ein erheblicher Prozentsatz unserer deutschsprachigen Mandanten im Bereich des Schadenersatzrechts sind in Deutschland rechtschutzversichert. Oft deckt die deutsche Rechtschutzversicherung die Kosten der Vertretung in den USA ab, wenn der Schaden während einer Urlaubs- oder Geschäftsreise eingetreten ist. Gelegentlich aber weisen die Rechtschutzversicherungen den Anspruch des Versicherten zunächst zurück. Die deutsche Kanzlei vertritt dann den Mandanten zunächst gegen die Rechtsschutzversicherung, um Kostendeckung zu erreichen.

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