Die USA sind eines der Hauptreiseziele der Deutschen. Während fast alle Besucher wohlbehalten nach Deutschland zurückkehren, kommt es naturgemäss gelegentlich doch zu Zwischenfällen, die anwaltliche Beratung und manchmal auch Vertretung vor Gericht und gegenüber der Polizei erforderlich machen. Beispiele sind hier die Verwicklung in Verkehrsunfälle, andere Unfälle, etwa im Hotel oder Restaurant, Körperverletzungen, Alkohol am Steuer oder Opfer oder Beschuldigter im Rahmen einer Straftat zu sein. Als deutsch amerikanische Kanzlei sind wir darauf spezialisiert, hier schnell und unbürokratisch zu helfen.

Vielen Mandanten ist unbekannt, dass ihre deutsche Rechtsschutzversicherung möglicherweise für die Kosten der Vertretung und auch für Gerichtskosten aufkommt. Oft deckt die deutsche Rechtsschutzversicherung – auch ohne den Abschluss einer speziellen Zusatzversicherung – Rechtsschutzkosten bei kurzfristigen Auslandsaufenthalten bis zu einer Höchstsumme ab. Natürlich kommt es hier auf die Bestimmungen in dem individuellen Rechtsschutzversicherungsvertrag an.

Einige unserer Mandanten hatten zunächst ihre Rechtsschutzversicherung kontaktiert und um eine Deckungszusage gebeten. Ihnen war zunächst mitgeteilt worden, dass die Versicherung die Rechtsberatung im Ausland nicht abdecke. Nach Prüfung der Verträge ist es uns oft gelungen, die Versicherung davon zu überzeugen, dass doch Versicherungsschutz bestand. In solchen Fällen wurden die Kosten der Vertretung, oder zumindest ein Teil, von der Versicherung bezahlt. Soweit die Versicherung sich trotz bestehenden Anspruchs des Mandanten weigert, kann jier auch gerichtliche Hilfe in Anspruch genommen werden.

Wir raten daher, die erste Aussage einer Rechtsschutzversicherung in einem solchen Fall von uns anwaltlich überprüfen zu lassen.

Wir vertreten regelmässig deutsche Mandanten in Verfahren US-weit, gegebenfalls in Zusammenarbeit mit lokalen Partneranwälten. In vielen Fällen übernimmt die deutsche Rechtsschutzversicherung die Kosten.

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