Als eigenhändiges Testament wird ein Testament bezeichnet, das vom Erblasser handschriftlich verfasst und unterschrieben wurde. Ungefähr die Hälfte der US-amerikanischen Bundesstaaten sowie viele europäische Länder, darunter auch Deutschland, erkennen die Gültigkeit eines solchen eigenhändigen Testaments an. Manche Bundesstaaten der USA akzeptieren auch eigenhändige Testamente, die in fremden Ländern oder Staaten errichtet worden sind. Dennoch und obwohl die derzeitige, entsprechende Rechtslage in Florida mehrfach angezweifelt und ihr widersprochen wurde, ist ein eigenhändiges Testament im Staat Florida derzeit immer noch ungültig.

In Florida werden zwar ordnungsgemäß in anderen Bundesstaaten oder Ländern errichtete Testamente anerkannt, für eigenhändige Testament gilt dies jedoch ausdrücklich nicht, auch wenn diese in dem Land oder Staat, in dem sie errichtet wurden, wirksam sind. Dies wurde im Jahr 1966 vom Obersten Gerichtshofs Florida erklärt, als die bundesstaatlichen Regelungen, nach denen eine Anerkennung von eigenhändigen Testamenten – in dieser Entscheidung bezogen auf den Fall „Estate of Olson“, 181 So. 2d 642 (Fla. 1966) – ausgeschlossen war, in Ihrer Gültigkeit bestätigt wurden.

Erst kürzlich, im Jahr 2013, wurde die Verfassungsmäßigkeit der Regelung hinsichtlich eigenhändiger Testamente im Fall „Lee v. Estate of Payne“ 2013 WL 5225200 (Fla. 2nd DCA 2013) erneut in Frage gestellt. In diesem Fall hinterließ ein nicht in den USA wohnhafter Erblasser ein eigenhändiges Testament, in dem sowohl über Grundbesitz in Florida als auch über den Erlös aus dem Verkauf von Immobilien in Florida verfügt wurde. Dieser neueste Fall, der die bisherige Rechtsprechung in Bezug auf die Gültigkeit eigenhändiger Testamente in Frage stellt, bezieht sich in seiner Argumentation auf den Fall „Shriners Hospitals for Crippled Children v. Zrillic“, 562 So. 2d 64 (Fla. 1990), in dem der Oberste Gerichtshof Floridas eine andere Regelung für verfassungswidrig erklärt hatte, da durch sie dem Erblasser und den Erben das Recht genommen wird, Eigentum zu erhalten, es zu nutzen und auch sonst frei darüber zu verfügen.

Das Berufungsgericht des Zweiten Bezirks in Florida hat daraufhin entschieden, dass die Regelungen, die eigenhändige Testamente betreffen, nicht verfassungswidrig sind. Allerdings hat das Gericht zugleich bestätigt, dass es sich bei der Frage, ob die generelle Ungültigkeit eigenhändiger Testamente in Florida verfassungswidrig ist oder nicht, um eine Frage von besonderem öffentlichen Interesse handelt und hat diese entsprechend an den Obersten Gerichtshof Floridas zur Überprüfung weitergereicht.

Im Jahr 2014 hat es der Oberste Gerichtshof Floridas jedoch abgelehnt, über diese Frage und den zugrunde liegenden Fall eine Entscheidung zu treffen, weshalb in anderen Staaten oder Ländern errichtete, eigenhändige Testament in Florida nach wie vor ungültig sind.

Aufgrund der Tatsache, dass eigenhändige Testamente in Florida nicht anerkannt werden, ist es wichtig und dringend zu empfehlen, rechtlichen Rat einzuholen, bevor ein Testament errichtet wird, dass Eigentum im Staat Florida betrifft und daher auch dort gelten muss.

Christian T. Fahrig; Carl Christian Thier

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