Die Kanzlei vertritt Mandanten im Bereich des internationalen Steuerrechts. Wir sind hier ausschliesslich auf die Beratung von deutsch-amerikanischen Angelegenheiten fokussiert.
Die Beratung und Vertretung umfasst hier insbesondere die steuerliche Optimierung im Bereich deutsch-amerikanischer Kauf- und Lieferverträge, die Anwendung des deutsch-amerikanischen Doppelbesteuerungsabkommens sowie der Wegzugsbesteuerung bei Wegzug aus dem Einzugsbereich der deutschen bzw. der amerikanischen Besteuerung.