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Internationales Steuerrecht

Die Kanzlei vertritt Mandanten im Bereich des internationalen Steuerrechts. Wir sind hier ausschliesslich auf die Beratung von deutsch-amerikanischen Angelegenheiten fokussiert.

Die Beratung und Vertretung umfasst hier insbesondere die steuerliche Optimierung im Bereich deutsch-amerikanischer Kauf- und Lieferverträge, die Anwendung des deutsch-amerikanischen Doppelbesteuerungsabkommens sowie der Wegzugsbesteuerung bei Wegzug aus dem Einzugsbereich der deutschen bzw. der amerikanischen Besteuerung.

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