Deutsches und Internationales Familienrecht

Urban Thier & Federer Rechtsanwälte vertreten regelmässig Mandanten im Bereich des internationalen Familienrechts in Deutschland.

 

Internationaler Ehevertrag:
Häufig wollen Mandanten mit unterschiedlichen oder doppelten Staatsbürgerschaften im Scheidungsfall einen Ehevertrag vereinbaren. Beide Parteien wollen in diesem Zuge oft die Vorteile der verschiedenen Rechtssysteme wahrnehmen. Wir unterstützen unsere Mandanten hier insoweit, dass wir den Ehevertrag im Entwurf mit den Regelungen der Rechtssysteme abgleichen und an diese anpassen, die als zukünftige Wohnorte in Frage kommen. Wir arbeiten hier seit vielen Jahren mit internationalen Kollegen eng zusammen, zum Vorteil unserer Mandanten.

Internationale Scheidung: 
Oft werden wir von Mandanten um Hilfe gebeten, die mit einer Person mit ausländischer Staatsangehörigkeit verheiratet sind und die entweder im Ausland geheiratet haben oder -zumindest teilweise- im Ausland leben. Die ausländische Staatsengehörigkeit selbst führt nicht zur Anwendung eiens ausländischen Rechts oder der Zuständigkeit eines ausländischen Gerichts. Der ausländische Wohnort hingegen kann oft die ausländische Zuständigkeit verursachen. Je nach Ausgang unserer Analyse kann dies für unseren Mandanten vorteilhaft sein, oder auch nicht. Wir unterstützen unsere Mandanten darin, die Durchführung eiens Scheidungsverfahrens gut geplant und mit maximierter Erfolgsaussicht zu betreiben.

Beispiel: Typische Situation von Mandanten, am Beispiel von deutschem und amerikanischem Partner: Beide Eheleute besitzen jeweils nicht die deutsche oder US-Staatsbürgerschaft oder besitzen eine doppelte Staatsbürgerschaft. Einer oder beide Eheleute beabsichtigen die Beendigung der Ehe. Möglicherweise sind gemeinsame Kinder vorhanden und einer der Eheleute will oder ist bereits in sein Heimatland zurückgekehrt. Jetzt stehen Entscheidungen über die Scheidung, den Ehegattenunterhalt, den Kindesunterhalt und die Regelung des Umgangs mit den Kindern an. Vermögensfragen, wie der Ausgleich des Zugewinns oder der erworbenen Rentenansprüche stehen zur Klärung und gegebenenfalls zur Verteilung an.

Deutsch Amerikanische Beratung und Vertretung: Wir sind in Zusammenarbeit mit unseren US Kollegen auf deutsch-amerikanisches Familien- und Eherecht fokussiert, insbesondere soweit die Staaten Florida, New York, Texas und Connecticut betroffen sind. Unsere US-Kollegen können Sie aber auch in Verfahren mit Berührung anderer US-Bundesstaaten vertreten.

Wir setzen uns dafür ein, dass Sie den Ihnen zustehenden Ehegattenunterhalt und Kindesunterhaltzugesprochen bekommen und auch erhalten, wenn notwendig durch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in dem jeweils zuständigen Land.

Soweit Kinder vorhanden sind, klären wir deren Aufenthaltsrecht und den Umgang des anderen Elternteils mit den gemeinsamen Kindern. Für alle vermögensrechtlichen Scheidungsfolgesachen wie Zugewinnausgleich und Versorgungsausgleich (Aufteilung der Rentenanwartschaften) finden wir wirtschaftlich sinnvolle Lösungen. Für die rechtliche Problembearbeitung stehen uns zusätzlich Fachleute, besonders in Deutschland und den USA, für die Bewertung von Immobilien, Unternehmen und Renten zur Verfügung, die eine auch unter ökonomischen Aspekten optimale Lösung gewährleisten.

Wir vertreten und beraten Sie individuell, verständlich und international. Wir sichern Ihnen zu, dass das Honorar vorab, soweit absehbar, offengelegt und mit Ihnen ausführlich besprochen wird.

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* Dieser Artikel und diese Website dienen nur zu Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Diese Informationen sollten nicht als Ersatz für die Einholung von Rechtsberatung durch einen Anwalt verwendet werden, der in Ihrer Gerichtsbarkeit zugelassen oder autorisiert ist. Sie sollten immer einen entsprechend qualifizierten Anwalt zu einem bestimmten rechtlichen Problem oder einer bestimmten Angelegenheit konsultieren und sich nicht auf den Inhalt dieses Artikels verlassen. Nichts auf dieser Website ist dazu bestimmt, ein Anwalt-Kunden-Verhältnis zu schaffen, und nichts, was veröffentlicht wird, stellt eine Rechtsberatung dar. Wir können nicht garantieren, dass die Informationen korrekt, vollständig oder aktuell sind. 



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Häufig wollen Mandanten mit unterschiedlichen oder doppelten Staatsbürgerschaften im Scheidungsfall einen Ehevertrag vereinbaren. Beide Parteien wollen in diesem Zuge oft die Vorteile der verschiedenen Rechtssysteme wahrnehmen. Wir unterstützen unsere Mandanten hier insoweit, dass wir den Ehevertrag im Entwurf mit den Regelungen der Rechtssysteme abgleichen und an diese anpassen, die als zukünftige Wohnorte in Frage kommen. Wir arbeiten hier seit vielen Jahren mit internationalen Kollegen eng zusammen, zum Vorteil unserer Mandanten.

Internationale Scheidung: 
Oft werden wir von Mandanten um Hilfe gebeten, die mit einer Person mit ausländischer Staatsangehörigkeit verheiratet sind und die entweder im Ausland geheiratet haben oder -zumindest teilweise- im Ausland leben. Die ausländische Staatsengehörigkeit selbst führt nicht zur Anwendung eiens ausländischen Rechts oder der Zuständigkeit eines ausländischen Gerichts. Der ausländische Wohnort hingegen kann oft die ausländische Zuständigkeit verursachen. Je nach Ausgang unserer Analyse kann dies für unseren Mandanten vorteilhaft sein, oder auch nicht. Wir unterstützen unsere Mandanten darin, die Durchführung eiens Scheidungsverfahrens gut geplant und mit maximierter Erfolgsaussicht zu betreiben.

Beispiel: Typische Situation von Mandanten, am Beispiel von deutschem und amerikanischem Partner: Beide Eheleute besitzen jeweils nicht die deutsche oder US-Staatsbürgerschaft oder besitzen eine doppelte Staatsbürgerschaft. Einer oder beide Eheleute beabsichtigen die Beendigung der Ehe. Möglicherweise sind gemeinsame Kinder vorhanden und einer der Eheleute will oder ist bereits in sein Heimatland zurückgekehrt. Jetzt stehen Entscheidungen über die Scheidung, den Ehegattenunterhalt, den Kindesunterhalt und die Regelung des Umgangs mit den Kindern an. Vermögensfragen, wie der Ausgleich des Zugewinns oder der erworbenen Rentenansprüche stehen zur Klärung und gegebenenfalls zur Verteilung an.

Deutsch Amerikanische Beratung und Vertretung: Wir sind in Zusammenarbeit mit unseren US Kollegen auf deutsch-amerikanisches Familien- und Eherecht fokussiert, insbesondere soweit die Staaten Florida, New York, Texas und Connecticut betroffen sind. Unsere US-Kollegen können Sie aber auch in Verfahren mit Berührung anderer US-Bundesstaaten vertreten.

Wir setzen uns dafür ein, dass Sie den Ihnen zustehenden Ehegattenunterhalt und Kindesunterhaltzugesprochen bekommen und auch erhalten, wenn notwendig durch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in dem jeweils zuständigen Land.

Soweit Kinder vorhanden sind, klären wir deren Aufenthaltsrecht und den Umgang des anderen Elternteils mit den gemeinsamen Kindern. Für alle vermögensrechtlichen Scheidungsfolgesachen wie Zugewinnausgleich und Versorgungsausgleich (Aufteilung der Rentenanwartschaften) finden wir wirtschaftlich sinnvolle Lösungen. Für die rechtliche Problembearbeitung stehen uns zusätzlich Fachleute, besonders in Deutschland und den USA, für die Bewertung von Immobilien, Unternehmen und Renten zur Verfügung, die eine auch unter ökonomischen Aspekten optimale Lösung gewährleisten.

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