Erbschaft Deutschland – USA: Internationales Erbrecht

Wir beraten und vertreten Mandanten in allen internationalen erbrechtlichen Angelegenheiten, egal ob Erbschaft in USA

Wir vertreten Sie im In- und  Ausland, helfen Ihnen bei der Aufsetzung eines Testaments oder bei der Erstellung einer Nachlassplanung. Suchen Sie Informationen über Erbschaft aus USA nach Deutschland? Wir können Ihnen helfen.

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass Erbschaftsrecht von US- Bundesstaat zu US-Bundesstaat variiert.
Unser Tagesgeschäft besteht auch aus der Beratung der Mandanten, die Geld erben aus den USA.

Erbschaft aus USA nach Deutschland

An dieser  Stelle ist es nützlich zu wissen, dass es zwischen Deutschland und den USA ein Doppelbesteurungsabkommen auf dem Gebiet der Nachlass-  Erbschafts und Schenkungssteuer gibt.
Dieses Doppelbesteuerungsabkommen sieht Sonderreglungen für die Besteuerung deutsch-amerikanischer Nachlässe vor und gibt Ihnen somit die Möglichkeit, den Erbschaftssteuer-Freibetrag in den USA wahrzunehmen.

Dieser Freibetrag betrifft nicht nur den Nachlass, sondern auch alle Schenkungen.
Um die rechtliche Lage Ihres Erbes aus der USA, richtig einschätzen zu können und zu wissen wie es richtig zu versteuern ist, brauchen Sie eine rechtssichere internationale Beratung.

Die gesetzliche Erbfolge in New York:

Nach dem Erbrecht des US-Bundesstaates New York tritt gem. Artikel 4 EPTL (Estates, Powers and Trusts) die gesetzliche Erbfolge ein, sofern keine testamentarischen Verfügungen vorliegen oder solche in der Vergangenheit getroffen wurden. Hier ist dann nach der Regelung der gesetzlichen Erbfolge zu verfahren. Das bedeutet, zuerst sind die Bestattungskosten, die Verwaltungskosten und Schulden aus der Erbmasse zu begleichen.

Danach regelt das Gesetz die Aufteilung der Erbmasse folgendermaßen:
Bei einem Hinterbliebenen Ehegatten und Abkömmling spricht das Gesetz dem Ehegatten $ 50.000,- und die Hälfte des danach noch vorhandenen Nachlasses zu. Den restlichen Teil, erhalten die Abkömmlinge nach Stämmen.

Sind keine Abkömmlinge vorhanden und nur noch der Ehegatte, so erhält dieser alles.
Ist kein Ehegatte mehr vorhanden, so erhalten die Abkömmlinge die Erbmasse. Diese Erbmasse wird dann nach Stämmen der Abkömmlinge verteilt.
Ist keines von beiden der Fall, ist also kein Ehegatte und kein Abkömmling mehr vorhanden, so erben die Eltern alles.

Ist weder ein Ehegatte noch Abkömmlinge oder Eltern lebend oder vorhanden, dann erben die Abkömmlinge der Eltern. Das könnten zum Beispiel Geschwister des Erblassers und deren Abkömmlinge sein. Diese erben dann nach Stämmen.
Bei dem Fall, dass es weder Ehegatten, Abkömmlinge, Eltern oder Abkömmlinge der Eltern gibt, erben grds. die Großeltern.

Falls danach noch immer kein Erblasser gefunden ist, erben die Urenkel der Großeltern des Erblassers.
Schon dieser kleine Ausschnitt des New Yorker Erbrechts, zeigt Ihnen deutlich, welch Unterschied zwischen den erbrechtlichen Rechtsordnungen,in Deutschland und USA besteht.
Ein besonderer Schwerpunkt unserer Kanzlei Urban Thier & Federer,
ist die Vertretung internationaler, insbesonders deutsch amerikanischer Mandanten die ein Erbverfahren in den USA haben.

Wie bereits erwähnt, besteht ein gravierender Unterschied zwischen dem deutschen und dem amerikanischen Erbrecht.

Während der deutsche Erbe direkt Rechtsnachfolger des Erblassers wird, wird in den USA ein Nachlass gebildet, welcher mit eigenen Rechten und Pflichten ausgestattet wird und von einem Gericht ernannten Verwalter vertreten wird.

Schulden des Nachlasses verbleiben grundsätzlich im Nachlass und werden nicht vom Erben übernommen. Dieser fundamentale Unterscheid zum deutschen Erbrecht, wo der Erbe die Übernahme der Verbindlichkeiten nur durch fristgemäße Ausschlagung verhindern kann, führt mit all seinen Konsequenzen stets zu erheblichem Beratungsbedarf bei unseren deutschen Mandanten in den USA.

Geld erben aus USA

Gerne beraten wir Sie auch bei der Nachlassplanung im internationalen Bereich. Dies ist ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit für Mandanten mit Vermögen in Deutschland und im Ausland. Wir erarbeiten gemeinsam mit unseren Mandanten eine Nachlassplanung, die sicherstellt, dass im Falle des Ablebens in steuerlicher wie in rechtlicher Hinsicht ein optimierter Übergang auf die Erben erfolgt. Hierbei kooperieren wir mit renommierten Steuerrechtsexperten in Europa und in den USA.

Falls es sich bei Ihnen um gerichtliche Streitigkeiten im internationalen Bereich handelt, können wir Ihnen auch hier mit unserer Erfahrung zur Seite stehen.

Wir vertreten auch Mandanten in deutsch-amerikanischen und deutsch-britischen erbrechtlichen gerichtlichen Streitigkeiten. Wir arbeiten dabei eng mit unseren Kollegen in den USA und Grossbritannien zusammen. Wir vertreten seit Jahren gemeinsam erfolgreich deutsche Mandanten bei der Abwicklung von Nachlassverfahren in den USA oder Grossbritannien sowie US- und UK- Mandanten bei Verfahren in Deutschland.

Aber nicht nur für den Fall, dass Sie Deutscher sind und eine Erbschaft in den USA gemacht haben, sondern auch wenn Sie Amerikaner sind und in Deutschland erben, stehen Ihnen unsere Anwälte mit unserer länderübergreifenden Erfahrung mit bestem Wissen und Erfahrung zur Seite.

UTF is eine Anwaltskanzlei mit Büros in in USA u. Deutschland (Nachlassplanung USA).

  •  

* Dieser Artikel und diese Website dienen nur zu Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Diese Informationen sollten nicht als Ersatz für die Einholung von Rechtsberatung durch einen Anwalt verwendet werden, der in Ihrer Gerichtsbarkeit zugelassen oder autorisiert ist. Sie sollten immer einen entsprechend qualifizierten Anwalt zu einem bestimmten rechtlichen Problem oder einer bestimmten Angelegenheit konsultieren und sich nicht auf den Inhalt dieses Artikels verlassen. Nichts auf dieser Website ist dazu bestimmt, ein Anwalt-Kunden-Verhältnis zu schaffen, und nichts, was veröffentlicht wird, stellt eine Rechtsberatung dar. Wir können nicht garantieren, dass die Informationen korrekt, vollständig oder aktuell sind. 



Form


KONTAKTIERE UNS














4807 →













Wir beraten und vertreten Mandanten in allen internationalen erbrechtlichen Angelegenheiten, egal ob Erbschaft in USA

Wir vertreten Sie im In- und  Ausland, helfen Ihnen bei der Aufsetzung eines Testaments oder bei der Erstellung einer Nachlassplanung. Suchen Sie Informationen über Erbschaft aus USA nach Deutschland? Wir können Ihnen helfen.

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass Erbschaftsrecht von US- Bundesstaat zu US-Bundesstaat variiert.
Unser Tagesgeschäft besteht auch aus der Beratung der Mandanten, die Geld erben aus den USA.

Erbschaft aus USA nach Deutschland

An dieser  Stelle ist es nützlich zu wissen, dass es zwischen Deutschland und den USA ein Doppelbesteurungsabkommen auf dem Gebiet der Nachlass-  Erbschafts und Schenkungssteuer gibt.
Dieses Doppelbesteuerungsabkommen sieht Sonderreglungen für die Besteuerung deutsch-amerikanischer Nachlässe vor und gibt Ihnen somit die Möglichkeit, den Erbschaftssteuer-Freibetrag in den USA wahrzunehmen.

Dieser Freibetrag betrifft nicht nur den Nachlass, sondern auch alle Schenkungen.
Um die rechtliche Lage Ihres Erbes aus der USA, richtig einschätzen zu können und zu wissen wie es richtig zu versteuern ist, brauchen Sie eine rechtssichere internationale Beratung.

Die gesetzliche Erbfolge in New York:

Nach dem Erbrecht des US-Bundesstaates New York tritt gem. Artikel 4 EPTL (Estates, Powers and Trusts) die gesetzliche Erbfolge ein, sofern keine testamentarischen Verfügungen vorliegen oder solche in der Vergangenheit getroffen wurden. Hier ist dann nach der Regelung der gesetzlichen Erbfolge zu verfahren. Das bedeutet, zuerst sind die Bestattungskosten, die Verwaltungskosten und Schulden aus der Erbmasse zu begleichen.

Danach regelt das Gesetz die Aufteilung der Erbmasse folgendermaßen:
Bei einem Hinterbliebenen Ehegatten und Abkömmling spricht das Gesetz dem Ehegatten $ 50.000,- und die Hälfte des danach noch vorhandenen Nachlasses zu. Den restlichen Teil, erhalten die Abkömmlinge nach Stämmen.

Sind keine Abkömmlinge vorhanden und nur noch der Ehegatte, so erhält dieser alles.
Ist kein Ehegatte mehr vorhanden, so erhalten die Abkömmlinge die Erbmasse. Diese Erbmasse wird dann nach Stämmen der Abkömmlinge verteilt.
Ist keines von beiden der Fall, ist also kein Ehegatte und kein Abkömmling mehr vorhanden, so erben die Eltern alles.

Ist weder ein Ehegatte noch Abkömmlinge oder Eltern lebend oder vorhanden, dann erben die Abkömmlinge der Eltern. Das könnten zum Beispiel Geschwister des Erblassers und deren Abkömmlinge sein. Diese erben dann nach Stämmen.
Bei dem Fall, dass es weder Ehegatten, Abkömmlinge, Eltern oder Abkömmlinge der Eltern gibt, erben grds. die Großeltern.

Falls danach noch immer kein Erblasser gefunden ist, erben die Urenkel der Großeltern des Erblassers.
Schon dieser kleine Ausschnitt des New Yorker Erbrechts, zeigt Ihnen deutlich, welch Unterschied zwischen den erbrechtlichen Rechtsordnungen,in Deutschland und USA besteht.
Ein besonderer Schwerpunkt unserer Kanzlei Urban Thier & Federer,
ist die Vertretung internationaler, insbesonders deutsch amerikanischer Mandanten die ein Erbverfahren in den USA haben.

Wie bereits erwähnt, besteht ein gravierender Unterschied zwischen dem deutschen und dem amerikanischen Erbrecht.

Während der deutsche Erbe direkt Rechtsnachfolger des Erblassers wird, wird in den USA ein Nachlass gebildet, welcher mit eigenen Rechten und Pflichten ausgestattet wird und von einem Gericht ernannten Verwalter vertreten wird.

Schulden des Nachlasses verbleiben grundsätzlich im Nachlass und werden nicht vom Erben übernommen. Dieser fundamentale Unterscheid zum deutschen Erbrecht, wo der Erbe die Übernahme der Verbindlichkeiten nur durch fristgemäße Ausschlagung verhindern kann, führt mit all seinen Konsequenzen stets zu erheblichem Beratungsbedarf bei unseren deutschen Mandanten in den USA.

Geld erben aus USA

Gerne beraten wir Sie auch bei der Nachlassplanung im internationalen Bereich. Dies ist ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit für Mandanten mit Vermögen in Deutschland und im Ausland. Wir erarbeiten gemeinsam mit unseren Mandanten eine Nachlassplanung, die sicherstellt, dass im Falle des Ablebens in steuerlicher wie in rechtlicher Hinsicht ein optimierter Übergang auf die Erben erfolgt. Hierbei kooperieren wir mit renommierten Steuerrechtsexperten in Europa und in den USA.

Falls es sich bei Ihnen um gerichtliche Streitigkeiten im internationalen Bereich handelt, können wir Ihnen auch hier mit unserer Erfahrung zur Seite stehen.

Wir vertreten auch Mandanten in deutsch-amerikanischen und deutsch-britischen erbrechtlichen gerichtlichen Streitigkeiten. Wir arbeiten dabei eng mit unseren Kollegen in den USA und Grossbritannien zusammen. Wir vertreten seit Jahren gemeinsam erfolgreich deutsche Mandanten bei der Abwicklung von Nachlassverfahren in den USA oder Grossbritannien sowie US- und UK- Mandanten bei Verfahren in Deutschland.

Aber nicht nur für den Fall, dass Sie Deutscher sind und eine Erbschaft in den USA gemacht haben, sondern auch wenn Sie Amerikaner sind und in Deutschland erben, stehen Ihnen unsere Anwälte mit unserer länderübergreifenden Erfahrung mit bestem Wissen und Erfahrung zur Seite.

UTF is eine Anwaltskanzlei mit Büros in in USA u. Deutschland (Nachlassplanung USA).

  •  

* Dieser Artikel und diese Website dienen nur zu Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Diese Informationen sollten nicht als Ersatz für die Einholung von Rechtsberatung durch einen Anwalt verwendet werden, der in Ihrer Gerichtsbarkeit zugelassen oder autorisiert ist. Sie sollten immer einen entsprechend qualifizierten Anwalt zu einem bestimmten rechtlichen Problem oder einer bestimmten Angelegenheit konsultieren und sich nicht auf den Inhalt dieses Artikels verlassen. Nichts auf dieser Website ist dazu bestimmt, ein Anwalt-Kunden-Verhältnis zu schaffen, und nichts, was veröffentlicht wird, stellt eine Rechtsberatung dar. Wir können nicht garantieren, dass die Informationen korrekt, vollständig oder aktuell sind. 



Form


KONTAKTIERE UNS














4807 →