E-2 Investor Visum

Die USA sind nach wie vor eines der beliebtesten Einwanderungsländer der Welt. Die Anforderungen an den Erhalt eines Visums sind im Laufe der letzten Jahre aus vielen Gründen immer wieder verschärft worden. Dennoch hält der Zuzug in die USA nahezu unverändert an. Wichtig ist, bei der Beantragung des Visums die Erfordernisse genau zu kennen und sicherzustellen, dass man diese erfüllt. Ein einmal abgelehnter Antrag kann die Erteilung des Visums in der Zukunft erheblich erschweren.

Eines der Visen, das für europäischen Geschäftsmandanten unserer Kanzlei von besonderer Bedeutung ist, ist das sogenannte E-2 Visum. Für potentielle Investoren in den USA kommt hier das „E-2 Treaty Investor“ Visum in Betracht. Ein solches Visum kann sowohl von Unternehmen als auch von Privatpersonen beantragt werden. Wenn das Visum von Privatpersonen beantragt wird, so sind unter bestimmten Umständen auch Familienmitglieder einreiseberechtigt. Ehegatten von Haltern eines solchen E-2 Visums dürfen sogar in den USA arbeiten.

Der Antragsteller muss die Staastangehörigkeit eines Staates halten, der mit den USA einen entsprechenden Staatsvertrag geschlossen hat. Daher stammt übrigens der Begriff „Treaty Investor“, „Vertrags-Investor“. Familienmitglieder müssen die Staatsangehörigkeit des enstsprechenden Vertragsstaates nicht innehaben. Sowohl Deutschland als auch Österreich und die Schweiz haben einen solchen Vertrag mit den USA geschlossen.

Der Visumantrag wird von uns in enger Zusammenarbeit mit dem Mandanten erstellt und dann beim zuständigen US Konsulat im Ausland gestellt und entschieden.

Das E-2 Visum verlangt zudem nach einer Investition, die den erfolgreichen Betrieb der Unternehmung in den USA sicherstellt. Es gibt hier keine exakten Zahlen bezüglich eines Mindestbetrages. Die unternehmerische Tätigkeit muss aber in jedem Fall eine aktive Investition sein. Ein Investment, welches ohne aktives Tätigwerden des Antragstellers Einnahmen erzielt, reicht also nicht aus.

Der Antragsteller muss nachweisen, dass es sich um ein rentables Unternehmen handelt. Um dieses nachzuweisen, sollte ein Businessplan erstellt und vorgelegt werden, der über 5 Jahre läuft und aufzeigt, dass in den kommenden fünf Jahren das Unternehmen dem Antragsteller ein ausreichendes Einkommen einbringt.

Es spielen auch andere Faktoren bei der Bewilligung oder Nichtbewilligung des E-2 Visums eine Rolle: Dazu zählt beispielsweise die Schaffung neuer Arbeitsplätze. Auch muss der Investor nachweisen, dass er die Kontrolle über die Investition ausüben wird. Dies bedeutet im regelfall, dass er in die USA einreisen wird, um die Investition zu beaufsichtigen und weiterzuentwickeln. Ist der Antragsteller nicht der Hauptinvestor, so sollte dieser in einer geschäftsführerähnlichen Funktion oder einer Position, die besondere Qualifikationen erfordert, tätig sein. Ein E-2 Visum wird für ein Maximum von zunächst zwei Jahren ausgestellt.

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