Das Schiedsverfahren ist eine Form des aussergerichtlichen Schlichtungsverfahrens. Es ist eine private Entscheidung über den Ausgang eines Rechtsstreits durch einen nicht staatlich berufenen “Entscheider”, einen sogenannten Arbitrator oder Schlichter. Eine Anhörung eines Schiedsverfahrens involviert entweder einen einzelnen Arbitrator/Schlichter oder eine Gruppe von Arbotratoren/Schlichtern. Ein solche Gruppe besteht aus einer Mehrzahl von Schlichtern bzw. Arbitartoren, wobei einige Schlichtungsordnungen darauf bestehen, eine ungerade Anzahl von Schlichtern zu haben, um ein Unentschieden zu vermeiden.

Das Schiedsverfahren wird in verschiedene Kategorien unterteilt:

1. Kommerzielles Schiedsverfahren
Dies ist die häufigste Art von Arbitration. Es ist eine Streitigkeit zwischen zwei im Geschaeftsverkehr operierenden Einheiten, also zumeist Firmen, unter Umständen aber auch Privatpersonen. Hier haben die Streitenden sich vorab in einem Vertrag über die Bedingungen der Arbitration geeinigt.

2. Konsumschiedsverfahren
Dies ist eine Streitigkeit zwischen einem Konsumenten und dem Hersteller bezüglich dessen Waren und/oder Dienstleistungen.

3. Arbeitsschiedsverfahren
Dies sind Streitigeiten in Bezug auf Angelegenheiten aus dem Bereich Arbeitnehmer/Arbeitgeber.

Eine Arbitration ist oft grenzübergreifend. Liegt eine solche gernzüberschreitende Arbitration vor, so spricht man auch von internationale Schiedsgerichtsbarkeit oder International Arbitration. Die internationale Rechtsanwaltskanzlei Urban Thier & Federer repräsentiert regelmässig Mandanten aus Deutschland, der Schweiz oder aus Österreich in internationalen Arbitrationverfahren/Schiedsgerichtssachen/Schiedsverfahren in den Vereinigten Staaten.

Internationale Schiedsgerichtsbarkeit (international arbitration) involviert zumeist zwei oder mehrere verschiedene Rechtssysteme. Oft sind verschiedende Rechtsfragen nach unterschiedlichen Rechten zu beurteilen. Dies kann eine erhebliche Herausforderung für eine Firma aus dem deutschsprachigen Raum sein, zumal die Rechtssprache der internationalen Arbitration zumesit Englisch ist. Oftmals stimmen europäische Firmen komplexen Handelsverträgen mit U.S. Partnern zu, wobei dann die Vereinbarung über ein internationales Schlichtungsverfahren ein Teil des vorgeschlagenen Handelsvertrags ist. Dieser Regelung wird im Vorfeld gewöhnlich wenig Aufmerksamkeit geschenkt. Erst wenn es zu Streitigkeiten kommmt, wird erkennbar welche ganz eigenen Probleme die “international arbitration” mit sich bringen kann.

Unsere Rechtsanwaltskanzlei unterstützt und berät seit vielen Jahren erfolgreich unsere deutsch sprechenden Mandanten in deutsch-amerikanischen Arbitrationverfahren. Die verfahrenstechnische Richtlinien der verschiedenen internationalen Institutionen variieren erheblich und weitreichend. Diese Institutionen sind beispielsweise: International Chamber of Commerce (ICC), JAMS International, das British Columbia International Commercial Arbitration Centre (BCICAC, Canada), das International Centre for Dispute Resolution (ICDR), die International Branch of the American Arbitration Association und der London Court of International Arbitration (LCIA). In einem jüngsten UTF Fall haben wir einen europäischen Konzern vertreten, der mit einem amerikanischen Konzern in der Softwarebranche ein Joint Venture unternommen hat. Wir haben im Namen unseres Mandanten eine Klage gegen die amerikanische Gesellschaft vor der International Chamber of Commerce (ICC), nach dem materiellen Gesetz des U.S. Bundesstaates Kalifornien erhoben. Nach dem Austauch der Schriftsätze und einer ersten Auswertung durch den Arbitrator bzw. Schiedsrichter, konnten wir eine für beide Seiten effiziente Lösung finden. Diese Lösung bestand aus einem Abkommen, bei dem gleichermassen die Wünsche und Anforderungen beider Parteien berücksichtigt wurden, welches aber einen kostspieligen und langwierigen Prozess vermied.

Es soll jedoch hier nicht unerwähnt bleiben, dass Arbitration je nach dem im Einzelnen von den Parteien vorab festgelegten Regelungen und der Materie der Sache auch langwieriger und vor allem teurer als ein Gerichtsverfahren sein kann. Idealerweise beraten wir unsere Mandanten insofern VOR dem Abschluss des Vertrages, der auch die Arbitration regelt.

Carl Christian Thier
Rechtsanwalt/Attorney at Law