Deutsches Immobilienrecht, Investitionsprojekte in Deutschland

Urban Thier & Federer Rechtsanwälte vertritt Mandanten bezüglich aller Aspekte des Immobiliengeschäfts. Die Kanzlei konzentriert sich dabei auf internationale Mandanten, die in den USA oder der Europäischen Union, insbesondere Deutschland, Schweiz, Großbritannien und Irland ansässig sind.

Die Kanzlei vertritt Mandanten vor allem in den folgenden Rechtsbereichen:

– Erwerb von Immobilienportfolios durch internationale Käufer, mit begleitender Due Diligence Proüfung von Objekt und Verkäufer. 

– Betreuung internationaler Mandanten bei der Auswahl von Immobilienobjekten, in Zusammenarbeit mit Makler oder Managementgesellschaft

– Beratung internationaler Mandanten in Bezug auf optimierte gesellschaftstrechtliche und steuerrechtliche Struktur des Investments

– Abschluss von Kooperationsverträgen zwischen deutschen Immobilien-Management Gesellschaften und deutschen Fonds einerseits sowie internationalen Beteiligungsgesellschaftenandererseits

– Prüfung bestehender und abzuschliessender Beteiligungsverträge internationaler Konsortien und Beteiligungsgesellschaften mit deutscher Vertragsstrukur

* Dieser Artikel und diese Website dienen nur zu Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Diese Informationen sollten nicht als Ersatz für die Einholung von Rechtsberatung durch einen Anwalt verwendet werden, der in Ihrer Gerichtsbarkeit zugelassen oder autorisiert ist. Sie sollten immer einen entsprechend qualifizierten Anwalt zu einem bestimmten rechtlichen Problem oder einer bestimmten Angelegenheit konsultieren und sich nicht auf den Inhalt dieses Artikels verlassen. Nichts auf dieser Website ist dazu bestimmt, ein Anwalt-Kunden-Verhältnis zu schaffen, und nichts, was veröffentlicht wird, stellt eine Rechtsberatung dar. Wir können nicht garantieren, dass die Informationen korrekt, vollständig oder aktuell sind. 



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– Erwerb von Immobilienportfolios durch internationale Käufer, mit begleitender Due Diligence Proüfung von Objekt und Verkäufer. 

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– Prüfung bestehender und abzuschliessender Beteiligungsverträge internationaler Konsortien und Beteiligungsgesellschaften mit deutscher Vertragsstrukur

 

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