DePuy Orthopaedics, eine Tochtergesellschaft der US Firma Johnson & Johnson, hat im August 2010 einen Rückruf für zwei ihrer Hüftprothesen wegen Designfehlern bekanntgegeben. Die nun zurückgerufenen fehlerhaften DePuy Implantate sind bekannt als Articular Surface Replacement (A.S.R.) und waren in zwei Versionen erhältlich: das A.S.R. XL Acetabular System und das A.S.R. Hip Resurfacing System.
Vor dem Rückruf Ende des Jahres 2010, wurden weltweit einer Vielzahl von Personen seit Anfang des Jahres 2000 ein ASR Hüftimplantat von DePuy eingesetzt. Viele solche Hüftoperationen haben in Deutschland stattgefunden. Wenn Ihnen eine solche Hüfte eingesetzt wurde, dann können Sie -unabhängig davon, ob die künstliche Hüfte bereits Komplikationen verursacht oder bereits nachoperiert werden musste oder nicht, einen Schadensersatzanspruch in den USA oder in Grossbritannien geltend machen. Der zulässige Klageort hängt von vielen Faktoren ab. Lassen Sie sich nicht auf einen Vergleich mit DePuy in Deutschland ein, ohne zuvor eine US-Klage in Erwägung gezogen haben. Wir helfen Ihnen in Zusammenarbeit mir unserer US-Kanzlei zu Ihrem Recht zu kommen. Die US-Kollegen würden Ihren Fall auf Erfolgshonorarbasis bearbeiten, ohne Kostenrisiko für Sie. Sollte eine Klage in Grossbritannien nötig sein, so würden unsere britischen Kollegen dies in Zusammenarbeit mit den US-Anwälten für Sie betreiben.
Warten Sie nicht darauf, bis Ihnen ein Arzt mitteilt, dass ein A.S.R. Implantat ausgewechselt werden muss. Arbeiten Sie jetzt mit uns daran, Ihren Anspruch geltend zu machen. DePuy Orthopaedics bietet derzeit zwar Geschädigten in Deutschland Abfindungsbeträge an, dennoch sollten Sie sich über weitere Möglichkeiten informieren. Kontakt…