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Dieser Blog/Artikel dient lediglich der Information der Öffentlichkeit; er stellt keinesfalls Rechtsrat dar. Die Informationen, die in dem Blog/Artikel dargestellt sind, ersetzen nicht die Notwendigkeit, anwaltlichen Rat von einem Rechtsanwalt/Rechtsanwältin bezüglich Ihres konkreten Falls einzuholen, der/die in der jeweiligen Jurisdiktion zugelassen ist. Sie sollten sich nicht auf Aussagen in diesem Artikel verlassen. Kein Bestandteil dieser Webseite stellt eine Anwalt-Mandant Beziehung her. Wir können nicht garantieren, dass die veröffentlichten Informationen korrekt, vollständig oder auf dem neuesten Stand sind.[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=”2/3″ el_class=”content_box1″][vc_column_text]

Marken und sonstiges Kennzeichenrecht

Wir vertreten unsere Mandanten im Bereich des Marken- und sonstigen Kennzeichenrechts. Der Schutz der Marke zur Unterscheidung der Ware oder Dienstleistung ist für ein Unternehmen von enormer wirtschaftlicher Bedeutung. Den Konkurrenten ist es grundsätzlich verwehrt, verwechslungsfähige Zeichen, und dies gilt für alle geschäftlichen Bezeichnungen wie Marke, Firmenname aber auch Internet-Domain eines Unternehmens, unbefugt für sich zu nutzen. Wir helfen nicht nur bei der Verteidigung nationaler, europäischer oder internationaler Markenrechte, sondern insbesondere auch bei der Eintragung von deutschen, EU-Gemeinschafts- oder auch US-Marken.

Im Falle von Marken- oder sonstigen Kennzeichenverletzungen übernehmen wir die anwaltliche Vertretung vor Gericht. Der einstweilige Rechtsschutz bietet gezielte und effektive Hilfe durch eine schnelle Entscheidung

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