Im Allgemeinen ist ein konkretes Beschäftigungsangebot eines Arbeitsgebers mit Sitz in den USA erforderlich, um die Einwanderung aufgrund eines Beschäftigungsverhältnisses zu ermöglichen. Die Ausgabe von Visa aufgrund eines Beschäftigungsverhältnisses unterliegt unter Umständen einer Jahresquote.

  • Prioritätsarbeitnehmer (Vorzugskategorie 1 – Visum aufgrund eines Beschäftigungsverhältnisses)
    Personen mit außergewöhnlichen Fähigkeiten in Wissenschaft, Bildung, Kunst, Wirtschaft oder Sport: Überragende Professoren und Forschungswissenschaftler sowie bestimmte leitende Angestellte und Manager multinationaler Konzerne;
  • Mitglieder der „Berufsgruppen“, Personen mit außergewöhnlichen Fähigkeiten in Wissenschaften, Kunst und Wirtschaft (Vorzugskategorie 2 – Visum aufgrund eines Beschäftigungsverhältnisses). Berufstätige mit höheren Abschlüssen und Personen mit außergewöhnlichen Fähigkeiten in Wissenschaft, Kunst und Wirtschaft;
  • Berufstätige, gelernte und ungelernte Arbeitskräfte (Vorzugskategorie 3 – Visum aufgrund eines Beschäftigungsverhältnisses)
    Berufstätige mit Universitätsabschluss (Bakkalaureat, (BA)); ausgebildete Arbeitskräfte mit wenigstens zweijähriger Berufserfahrung sowie andere Arbeiter, deren Fähigkeiten in den USA gesucht sind;
  • Besondere Einwanderer: bestimmte Mitarbeiter von Glaubensgruppen und Geistliche bzw. Seelsorger, bestimmte Mitarbeiter internationaler Organisationen und ihre unmittelbaren Familienangehörigen, qualifizierte und empfohlene jetzige oder frühere Mitarbeiter der US-Regierung sowie zurückkehrende Gebietsansässige sowie
  • Anleger: Personen, die Arbeitsplätze für wenigstens 10 Personen schaffen, mit denen sie nicht verwandt sind, indem sie Kapital in ein neues Wirtschaftsunternehmen in den USA investieren. Der erforderliche Mindestkapitalbetrag beträgt $ 500.000 bis $ 1.000.000 je nach Beschäftigungsquote des geografischen Gebiets.