Inkasso und Vollstreckung ausländischer Urteile









Viele Schuldner wissen, dass ausländische Gläubiger oft nicht über die Kontakte oder Erfahrung verfügen, um einen Schuldner im Ausland zu verfolgen. Unsere Kanzlei hat umfassende Erfahrung bei der Vertretung von Gläubigern und Schuldnern im Zusammenhang mit dem Inkasso unbezahlter Rechnungen, Bankschecks und Hypotheken.

Internationalen Unternehmens- und Privatmandanten helfen wir bei der Vollstreckung ausländischer Urteile in den USA und in Deutschland. Wir unterstützen unsere Mandanten bei der Durchsetzung ihres Rechts auch insoweit, als Vorschriften gemäß dem „Uniform Commercial Code“ (UCC- einheitliches US- Handelsgesetz) und dem Wiener Abkommen über den internationalen Warenverkauf (CISG UN-Kaufrecht) anwendbar sind. * Dieser Artikel und diese Website dienen nur zu Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Diese Informationen sollten nicht als Ersatz für die Einholung von Rechtsberatung durch einen Anwalt verwendet werden, der in Ihrer Gerichtsbarkeit zugelassen oder autorisiert ist. Sie sollten immer einen entsprechend qualifizierten Anwalt zu einem bestimmten rechtlichen Problem oder einer bestimmten Angelegenheit konsultieren und sich nicht auf den Inhalt dieses Artikels verlassen. Nichts auf dieser Website ist dazu bestimmt, ein Anwalt-Kunden-Verhältnis zu schaffen, und nichts, was veröffentlicht wird, stellt eine Rechtsberatung dar. Wir können nicht garantieren, dass die Informationen korrekt, vollständig oder aktuell sind.