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Information:

Dieser Blog/Artikel dient lediglich der Information der Öffentlichkeit; er stellt keinesfalls Rechtsrat dar. Die Informationen, die in dem Blog/Artikel dargestellt sind, ersetzen nicht die Notwendigkeit, anwaltlichen Rat von einem Rechtsanwalt/Rechtsanwältin bezüglich Ihres konkreten Falls einzuholen, der/die in der jeweiligen Jurisdiktion zugelassen ist. Sie sollten sich nicht auf Aussagen in diesem Artikel verlassen. Kein Bestandteil dieser Webseite stellt eine Anwalt-Mandant Beziehung her. Wir können nicht garantieren, dass die veröffentlichten Informationen korrekt, vollständig oder auf dem neuesten Stand sind.

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Handels- und Gesellschaftsrecht

Wir betreuen Mandanten bei der Gründung von deutschen Kapital- und Personengesellschaften und beraten sie bei der steuerlichen und haftungsrechtlichen Optimierung. Wir begleiten unsere Mandanten darüber hinaus eng bei der Verhandlung und Erstellung von komple

xen Handelsverträgen. Insbesondere fokussiert sich die Kanzlei auf die Beratung und Vertretung von Mandanten in deutsch-amerikanischen und deutsch-britischen Fällen des Handelsrechts und in Kooperation mit unseren amerikanischen und britischen Kollegen auch vor britischen und amerikanischen Gerichten.

Vertretung ausländischer Mandanten vor deutschen Gerichten in wirtschaftsrechtlichen Fällen: 

Wir vertreten internationale Mandanten wor deutschen Gerichten in ganz Deutschland. Hierbei sind interntionale und ausländische Zuständigkeiten und Zustellungen zu beachten; völkerrechtliche Verträge und ihre Anwednung vor deutschen Gerichten spielen eine grosse Rolle in der Praxis unserer Kanzlei. Einen Schwerpunkt bilden hier die Fälle der Vollstreckung ausländischer Urteile (insbesondere US-Urteile) in Deutschland, sowie -in Zusammenarbeit mit unseren Kollegen vor Ort – auch in den USA und Grossbritannien. 

Gestaltung und Verhandlung von Deutsch-amerikanischen Verträge und deutsch-britischen Verträge

In Zusammenarbeit mit unseren US- und UK-Kollegen beraten wir Mandanten bei der Verhandlung und Abfassung von deutsch-amerikanischen und deutsch-britischen handelsrechtlichen Verträgen (“commerical agreements”).

Erstellung von AGB und “General Terms and Conditions”

Wir erstellen, in Kooperation mit unseren US-Kollegen bzw. UK-Kollegen- AGB für deutsche UNternehmen zur Verwendung dort und international. Hierbei sind sowohl internationale Verträge als auch lokale Vorschriften zu beachten, sowie auch lokale Gepflogenheiten und Erwartungen.

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