Die Gesamtrechtsnachfolge im deutschen Erbrecht und Ihre Auswirkungen
1. Allgemeiner Überblick Das deutsche Erbrecht zeichnet sich unter anderem durch das Prinzip der Gesamtrechtsnachfolge, der sogenannten Universalsukzession, aus, die in § 1922 BGB niedergelegt ist. Dies bedeutet, dass das gesamte Vermögen des Erblassers unmittelbar mit dessen Tod auf den oder die Erben übergeht, es bedarf hierzu grundsätzlich keiner weiteren Übertragungsakte. Der Erbe wird damit rechtlich zwingend und automatisch zum Gesamtrechtsnachfolger des Erblassers. Im Gegensatz zu einigen anderen Rechtsordnungen, insbesondere der US-amerikanischen, gehört zum Vermögen des Erblassers in diesem Sinne nicht nur das positiv vorhandene Vermögen, also Bargeld, Sparkonten, Aktiendepots, Grundbesitz etc., sondern auch eventuell zum Zeitpunkt des Todes bestehende Schulden des Erblassers....
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