Handels- und Gesellschaftsrecht

Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt im Bereich des Handels- und Gesellschaftsrechts. Wir betreuen Mandanten bei der Gründung von Kapital- und Personengesellschaften und beraten sie bei der steuerlichen und haftungsrechtlichen Optimierung. Wir begleiten unsere Mandanten eng bei der Verhandlung und Erstellung von komplexen Handelsverträgen. Insbesondere ist die Kanzlei fokussiert auf die Beratung in deutsch-amerikanischen Fällen des Handelsrechts.
In Zusammenarbeit mit unseren US Kollegen beraten wir Mandanten bei der Verhandlung und Abfassung von deutsch-amerikanischen Verträgen. Darüber hinaus beraten wir deutsche und amerikanische Mandanten im jeweils anderen Rechtsbereich.
Unsere Tätigkeit umfasst auch und insbesondere die Vertretung von Mandanten in handelsrechtlichen Angelegenheiten vor deutschen und vor amerikanischen Gerichten.
