Familienrecht

Häufig wollen Mandanten mit unterschiedlichen oder doppelten Staatsbürgerschaften im Scheidungsfall einen Ehevertrag vereinbaren. Beide Parteien wollen in diesem Zuge oft die Vorteile der verschiedenen Rechtssysteme wahrnehmen.
Typische Situation von Mandanten:
Beide Eheleute besitzen jeweils nicht die deutsche oder US-Staatsbürgerschaft oder besitzen eine doppelte Staatsbürgerschaft. Einer oder beide Eheleute beabsichtigen die Beendigung der Ehe. Möglicherweise sind gemeinsame Kinder vorhanden und einer der Eheleute will oder ist bereits in sein Heimatland zurückgekehrt. Jetzt stehen Entscheidungen über die Scheidung, den Ehegattenunterhalt, den Kindesunterhalt und die Regelung des Umgangs mit den Kindern an. Vermögensfragen, wie der Ausgleich des Zugewinns oder der erworbenen Rentenansprüche stehen zur Klärung und gegebenenfalls zur Verteilung an.
Unsere Leistung:
Wir helfen Ihnen, Probleme wie die obengenannten zu lösen und Ihre neue Lebenssituation rechtlich zu gestalten. Wir sind auf deutsch-amerikanisches Familien- und Eherecht spezialisiert, insbesondere mit Berührung des Rechtes des Staates Florida. Selbstverständlich vertreten wir Sie auch gerichtlich. Wir führen Ihr gerichtliches und außergerichtliches Scheidungsverfahren wie auch, soweit gewünscht oder gesetzlich vorgeschrieben, eine vorausgehende Mediation durch.
Wir setzen uns dafür ein, dass Sie den Ihnen zustehenden Ehegattenunterhalt und Kindesunterhalt zugesprochen bekommen und auch erhalten, wenn notwendig durch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in dem jeweils zuständigen Land.
Soweit Kinder vorhanden sind, klären wir deren Aufenthaltsrecht und den Umgang des anderen Elternteils mit den gemeinsamen Kindern. Für alle vermögensrechtlichen Scheidungsfolgesachen wie Zugewinnausgleich und Versorgungsausgleich (Aufteilung der Rentenanwartschaften) finden wir wirtschaftlich sinnvolle Lösungen. Für die rechtliche Problembearbeitung stehen uns zusätzlich Fachleute, besonders in Deutschland und den USA, für die Bewertung von Immobilien, Unternehmen und Renten zur Verfügung, die eine auch unter ökonomischen Aspekten optimale Lösung gewährleisten. Wenn eine Trennungsvereinbarung oder ein Ehevertrag geschlossen werden sollen, beraten wir Sie und erstellen in Zusammenarbeit mit Ihnen die gewünschten Dokumente. Wir empfehlen den passenden Gerichtsort, wenn ein Ehepaar in einem Staat lebt, dessen Rechtsordnung den Heimatrechten beider oder eines Ehegatten fremd ist.
Wir vertreten und beraten Sie individuell, verständlich und international. Wir sichern Ihnen zu, dass das Honorar vorab, soweit absehbar, offengelegt und mit Ihnen besprochen wird.
