Familienrecht

Situation des Mandanten:
Beide Eheleute besitzen nicht jeweils die deutsche oder US-Staatsbürgerschaft oder besitzen eine doppelte Staatsbürgerschaft. Einer oder beide Eheleute beabsichtigen die Beendigung der Ehe. Möglicherweise sind gemeinsame Kind(er) vorhanden und einer der Eheleute will oder ist bereits zurück in sein Heimatland. Es stehen Entscheidungen über die Scheidung, den Ehegattenunterhalt, den Kindesunterhalt, die Regelung des Umgangs mit dem/den Kind(ern) an. Vermögensfragen, wie der Ausgleich des Zugewinns oder der erworbenen Rentenansprüche stehen zur Klärung und gegebenenfalls zur Verteilung an.
Ein Ehevertrag soll vereinbart werden. Die Parteien wollen die Vorteile verschiedener Rechtssysteme wahrnehmen.
Unsere Leistung:
Wir sind auf deutsch-amerikanisches Familien- und Eherecht, insbesondere mit Berührung des Rechtes des Staates Florida, spezialisiert. Wir helfen Ihnen, die obengenannten Probleme mit dem für Sie optimalsten Ergebnis zu lösen und im Hinblick auf Ihre neue Lebenssituation zu gestalten. Selbstverständlich vertreten wir Sie auch gerichtlich. Wir führen Ihr gerichtliches und außergerichtliches Scheidungsverfahren, wie auch soweit gewünscht oder gesetzlich vorgeschrieben, eine vorausgehende Mediation durch. Wir setzen uns dafür ein, dass Sie den Ihnen zustehenden Ehegattenunterhalt und Kindesunterhalt zugesprochen bekommen und auch erhalten, wenn notwendig durch Zwangsvollstreckungs-maßnahmen in dem jeweils zuständigen Land.
Soweit Kinder vorhanden sind, klären wir deren Aufenthaltsrecht und den Umgang des anderen Elternteils mit den gemeinsamen Kindern. Für alle vermögensrechtlichen Scheidungsfolgesachen wie Zugewinnausgleich und Versorgungsausgleich (Aufteilung der Rentenanwartschaften) finden wir wirtschaftlich sinnvolle Lösungen. Für unsere rechtliche Problembearbeitung stehen uns zusätzlich Fachleute, besonders in Deutschland und USA für die Bewertung von Immobilien, Unternehmen und Renten zur Verfügung, die eine auch unter ökonomischen Aspekten optimale Lösung gewährleisten. Wenn eine Trennungsvereinbarung oder ein Ehevertrag geschlossen werden soll, beraten wir Sie und erstellen diese. Wir empfehlen die passende Jurisdiction, wenn ein Ehepaar in einem Staat lebt, dessen Rechtsordnung den Heimatrechten beider oder eines Ehegatten fremd ist.
Ihre Vertretung und Beratung durch uns ist individuell, verständlich und international. Wir sichern Ihnen zu, dass das Honorar vorab, soweit absehbar, offengelegt und mit Ihnen besprochen wird.
