Erbrecht

Wir beraten und vertreten unsere Mandanten in allen erbrechtlichen Angelegenheiten. Dies umfasst alle Bereiche von der Aufsetzung des Testaments über die Erstellung einer Nachlassplanung bis hin zur Vertretung des Mandanten in einem streitigen Verfahren.
Wir erarbeiten gemeinsam mit unseren Mandanten eine Nachlassplanung, die sicherstellt, dass im Falle des Ablebens in steuerlicher wie in rechtlicher Hinsicht ein optimierter Übergang auf die Erben erfolgt. Hierbei arbeiten wir mit renommierten Steuerrechtsexperten in Europa und den USA zusammen.
Eine besondere Spezialität unserer Kanzlei ist die Vertretung von Mandanten in deutsch-amerikanischen erbrechtlichen Streitigkeiten. Wir arbeiten hier eng mit unseren Kollegen in der Kanzlei in Orlando zusammen. Wir vertreten so seit Jahren erfolgreich deutsche Mandanten bei der Abwicklung von Nachlassverfahren in den USA sowie US Mandanten im Rahmen von deutschen Nachlassverfahren und Nachlassstreitigkeiten.
