Körperverletzung

Urban Thier Federer & Chinnery vertritt Mandanten bei der Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen in Deutschland, Grossbritannien und den USA. Die Kanzlei vertritt über ihr US-Büro und in Zusammenarbeit mit Urban Thier Federer & Chinnery, P.A. insbesondere deutsche bzw. deutschsprachige Besucher in den USA, die dort Opfer von Unfällen, Angriffen gegen die Person oder medizinischer Fehlbehandlungen wurden.
Oft sind die Verletzungen Folge von Autounfällen oder Motorradunfällen oder von Unfällen, die durch mangelnde Sorgfalt von Hotel-, Restaurant- oder anderen Geschäftsbetreibern verursacht wurden.
Das amerikanische Schadenersatzrecht und insbesondere der amerikanische Schadenersatzprozess unterscheidet sich ganz erheblich von dem, was der deutschsprachige US-Besucher von Zuhause kennt. Die besonderen Umstände und Anforderungen des Verfahrens erfordern erfahrene Anwälte, die Chancen und Risiken eines solchen Prozesses abwägen kann, insbesondere wenn der Mandant mit dem Rechtssystem nicht vertraut ist. Des Weiteren erfordert die besondere Situation des Geschädigten, der in Europa lebt, dass der Anwalt dem Mandant in seiner Muttersprache die Besonderheiten des Verfahrens nahebringt, so dass der Mandant in der Lage ist, seine Entscheidungen auf fundierter Basis zutreffen. Unser Team verfügt über erfahrene zweisprache Anwälte im "Personal Injury"-Bereich. Die Kanzlei ist bei der Vertretung von deutschen Mandanten in den USA nicht auf in Florida geschädigte Personen beschrät. Die Kanzlei vertritt viele deutsche Mandanten in Personal Injury-Prozessen in anderen US-Bundesstaaten. Diese Vertretung erfolgt unter Einschaltung von US-Kollegen vor Ort. Die Kommunikation mit dem Mandanten findet über die Prozessanwälte von Urban Thier Federer & Chinnery statt.
Ein erheblicher Prozentsatz unserer deutschsprachigen Mandanten im Bereich des Schadenersatzrechts sind in Deutschland rechtschutzversichert. Oft deckt die deutsche Rechtschutzversicherung die Kosten der Vertretung in den USA ab, wenn der Schaden während einer Urlaubs- oder Geschäftsreise eingetreten ist. Gelegentlich aber weisen die Rechtschutzversicherungen den Anspruch des Versicherten zunächst zurück. Die Kanzlei vertritt dann den Mandanten zunächst gegen die Rechtsschutzversicherung, um Kostendeckung zu erreichen.
