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Marken und sonstiges Kennzeichenrecht

Marken und sonstiges Kennzeichenrecht

Der Schutz der Marke zur Unterscheidung der Ware oder Dienstleistung ist für ein Unternehmen von enormer wirtschaftlicher Bedeutung. Den Konkurrenten ist es grundsätzlich verwehrt, verwechslungsfähige Zeichen unbefugt für sich zu nutzen. Dies gilt für alle geschäftlichen Bezeichnungen eines Unternehmens, wie Marke, Firmenname aber auch Internet-Domain.

Wir vertreten unsere Mandanten im Bereich des Marken- und sonstigen Kennzeichenrechts. Wir helfen nicht nur bei der Verteidigung nationaler, europäischer oder internationaler Markenrechte, sondern auch bei der Eintragung von deutschen, EU-Gemeinschafts- und US-Marken.

Im Falle von Marken- oder sonstigen Kennzeichenverletzungen übernehmen wir die anwaltliche Vertretung vor Gericht. Der einstweilige Rechtsschutz bietet unseren Mandanten gezielte und effektive Hilfe durch eine schnelle Entscheidung.

 

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